[spectre] n0name newsletter #114

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n0name newsletter #114 Mo., 11.06.2007 11:37 CET

ACHTUNG! Umlaute

*Inhalt/Contents*

1. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 18
2. Heil.damm Heil.damm
3. Arbeit ueber ARBEIT
   im Comic und in der Verwaltung
4. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 74

34 KB, ca. 11 DIN A4-Seiten

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1.

Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 18

Darknet und Schwarzmarkt sind in Teilen identisch. Nur, dass das 
eigentlich wirklich echte wahre (alles Attribute, die der 
Original-Ware zu geschrieben werden) dunkle Netz das der Unternehmer 
ist. Sabine Nuss weiszt auf den halb-symbiotischen Charakter dieser 
Nicht-verbindung hin, auf die Abhaengigkeit des Dunkelnetzes der 
legalen Wirtschaft offenbar immer schon mafioesen Kapitals von 
der Innovationskraft und Hemmungslosigkeit der informellen Wirtschaft, 
des informellen Kapitals, das auf Nachahmung (China's Kopiermarkt, 
Brasiliens Generika Medikamente) und Ausbeutung von beinah kostenloser 
Arbeitskraft (Programmierer fuer Linux nach Feierabend) setzen muss, 
um die Kosten fuer seine Produkte so niedrig wie moeglich zu halten:

"„Und dann bleibt da noch das `analoge Loch', das genauer als 
Scheunentor zu bezeich-nen wäre. Selbst wenn mit Hardware-gestützten 
Lösungen wie Trusted Computing die digitalen Kanäle maximal gesichert 
sind, müssen Werke letztlich sinnlich wahrnehmbar gemacht werden und 
können dann wieder digital aufgezeichnet werden” (privatkopie.net, 
et al. 2004: 5).

Daher unterliegen die technischen Maßnahmen zur Eigentumssicherung 
aus ge-genwärtiger Perspektive immer gewissen Schranken. Eine im 
Auftrag von Microsoft geschriebene Studie hält es für sicher, dass 
ein sogenanntes „Untergrund-Netz" („darknet")44 immer bestehen 
bleiben wird, weshalb es ökonomisch betrachtet letztlich besser sei, 
auf Digital Right Management-Systeme zu verzichten:

„There is evidence that the darknet will continue to exist and 
provide low cost, high-quality service to a large group of consumers. 
This means that in many markets, the darknet will be a competitor to 
legal commerce. From the point of view of economic theory, this 
has profound implications for business strategy: for example, 
increased security (e.g. stronger DRM systems) may act as a 
disincentive to legal commerce. Consider an MP3 file sold on 
a web site: this costs money, but the purchased object is as useful 
as a version acquired from the darknet. However, a securely 
DRM-wrapped song is strictly less attractive: although 
the industry is striving for flexible licensing rules, customers 
will be restricted in their actions if the system is to provide 
meaningful security. This means that a vendor will probably make more 
money by selling unprotected objects than protected objects. In 
short, if you are competing with the darknet, you must compete on the 
darknet's own terms: that is convenience and low cost rather than 
additional security" (Biddle, et al. 2002: 15)."

Ideologische Maßnahmen zur Eigentumssicherung

Eines der massivsten Probleme nicht nur der Musikindustrie, sondern 
aller Inha-ber von Urheberrechten und Verwertungsrechten an 
digitalisierten Produkten geistiger Arbeit, die im Internet kursieren, 
ist das „mangelnde Unrechtsbewusstsein” der Nutzer. Dies schlägt sich 
u.a. in der unverhohlenen Berichterstattung von beispielsweise 
Computerzeitschriften nieder, wenn sie werben mit Schlagzeilen 
wie „So knacken Sie jeden Kopierschutz!", „So kopieren Sie jede 
Audio-CD" oder „Musik-CDs, DVDs, Spiele & Software knacken!" (zitiert 
aus Röttgers 2003: 94). Immer wieder gibt es Umfragen und Studien, die 
herausfinden wollen, wieso das „Raubkopieren" so selbstverständlich 
zum Alltag vieler Menschen gehört und was in den Köpfen dieser 
Menschen vorgeht. Eine jüngst im Auftrag des Softwa-re-Konzerns 
Microsoft in Auftrag gegebene Studie versuchte beispielsweise her-
____________________
44 Dieses „darknet" ist ihnen zufolge „a collection of networks and 
   technologies used to share digital content. The darknet is not a 
   separate physical network but an application and protocol layer 
   riding on existing networks. Examples of darknets are peer-to-peer 
   file sharing, CD and DVD copying, and key or password sharing on 
   email and news-groups." (Biddle, et al. 2002: 1)

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auszufinden, wie es um die „digitale Mentalität" der Nutzer bestellt 
ist, wie stark also ihr Unrechtsbewusstsein bezüglich der 
unautorisierten Nutzung geistigen Eigentums ausgeprägt ist. Dabei kam 
unter anderem heraus, dass zwar 98 Prozent der Befragten der Ansicht 
widersprachen, Software sei ein freies Gut, allerdings gaben knapp 
zwei Drittel zu, selbst sogenannte Raubkopien privat zu nutzen. 
Generell sahen die Befragten „privates Raubkopieren" als weit weniger 
gravierend an als andere Rechtsvergehen, zum Beispiel Ladendiebstahl:

„Im Falle der Urheberrechtsverletzung, die durch digitale 
Vervielfältigung begangen wird, bleibt ein intuitives Verständnis für 
das damit verbundene Unrecht aus" (Institut für Strategieentwicklung 
2004: 4)."

Was ist der Crack einer DVD gegen die Gruendung von Hollywood? Waere 
das nicht eine interessantere Frage als der ewige desktruktive 
Wut-Slogan "Burn, Hollywood, Burn", der wegschiebt, dass die 
Raubkopierer und linken Producer (Wer macht wie Public Enemy's 
Videos?) die technischen Techniken der Filmindustrie nutzt und sie 
langfristig von der arbeitenden Weltbevolkerung zu uebernehmen sind.

"Die Autoren der Studie erklären dies mit der historisch gewachsenen 
Vorstellung des Diebstahls, nach der ein Gegenstand dem Eigentümer vom 
Dieb weggenom-men wird, während beim Kopiervorgang das Merkmal der 
„Wegnahme" fehlt.45 Halbert formuliert dies bezogen auf die 
US-amerikanischen Bürger ganz ähnlich:

„(...) they (die Amerikaner, d. Verf.) see the tangible item (the 
book or record) as their personal property to use as they wish. 
Instilling a notion of respect for intellectual property 
has become a critical task for the owners of intellectual property 
rights, however, the subversion of this system is easily accomplished 
in everyday life through cultural appropriation" (Halbert 1999: 127)."

Strategisch scheint Microsoft (MS) - vielleicht aus der eigenen 
un-verdraengten Tradition des Wegnehmens und Verkaufens seit den 
Gruendungstagen durch Gates - erkannt zu haben, dass Piraterie nicht 
nur techno-technisch nicht zu verhindern ist, sondern am ideologischen 
Kern gearbeitet werden muss. Das verkehrte, also umgedrehte 
Verhaeltnis von Diebstahl und Enteignung zum Privateigentum in der 
Produktion und Distribution (tatsaechlich findet der Diebstahl - 
oder besser, die Enteignung - weit vorher statt, naemlich dort, wo 
das Produkt der wirklichen Produzentin genommen wird, um ihr dasselbe 
dann zu verkaufen.) kommt in der klein-buergerlichen Moral aus dem 
Handelungsprozess heraus genauso zum Tragen wie in den Wuenschen 
derselben Menschen. Doch MS's Fazit kann 'natuerlich' nicht 
strukturelle Verbilligung heiszen, so wie es Linux Marketing nahelegt, 
sondern in einer Verschaerfung der Enteignung der Produzentinnen von 
den Produkten ueber die weitergehende Installation von Zugangsrechten 
statt Eigentumsrechten.

"Die Autoren der Microsoftstudie wenden sich explizit gegen 
Bedrohungs- und Abschreckungsstrategien, wie sie von der Film- oder 
Musikindustrie verfolgt wer-den. Vielmehr ginge es darum, künftig den 
Begriff des Eigentums zu vermeiden, da dieser sich offensichtlich auf 
sachliche Gegenstände beziehe:

„Fälschlicherweise wird nun dieses historisch gewachsene 
Eigentumsverständnis auf Ge-genstände übertragen, deren Inhalte 
urheberrechtlich geschützt sind. Denn obwohl die Tatsache, dass man 
zu einem Computerhändler geht, eine CD-ROM in einer ansprechen-
den Verpackung kauft und auch entsprechend dafür bezahlt, nahe legt, 
dass man nun der Eigentümer dieser CD-ROM ist, erwirbt man doch 
bezogen auf den Inhalt der CD-ROM, der ja der eigentliche 
Kaufgegenstand ist, nur eingeschränkte Verfügungsrechte. (...) An 
diesem Punkt wird es helfen, wenn sich mit der Zeit mehr und mehr 
der Begriff der Ver-fügungsrechte in den Köpfen der Verbraucher 
etabliert. Im Augenblick differenziert der Verbraucher nicht 
zwischen dem käuflichen Verfügungsrecht und dem Eigentumsrecht, 
das beim Softwareunternehmen verbleibt" (Institut für 
Strategieentwicklung 2004: 30).

Das solchermaßen beklagte mangelnde Unrechtsbewusstsein der Nutzer 
in Kom-bination mit der permanenten Umgehung der technischen 
Kopierschutzmaß-
____________________
45 Bereits Ende der 90er Jahre wurde von entsprechenden Experten 
   diesbezüglich festge-stellt: „Hier muss in der Tat zunächst ein 
   spezifisches Unrechtsbewusstsein kulturell entwickelt werden, 
   etwa dergestalt: `Wer illegal kopiert, klaut, wer unrechtmäßig ver-
   vielfältigt, ist ein Dieb!"` (Lehmann 1997: 27).

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nahmen ruft nicht nur maßlose Vorwürfe und Anklagen seitens der 
Lobbyverbände hervor, wie die von Jay Bermans, Chairman der 
International Federation of the Phonographic Industry:

„Den Diebstahl geistigen Eigentums unterstützen 
Verbrecherorganisationen. Er nährt den Drogenhandel und andere 
Schwerverbrechen. Der heutige Kampf gegen Musikpiraterie 
ist ein Kampf gegen ein riesiges, organisiertes, illegales 
internationales Geschäft" (aus: Günther 2001: 13).

Es werden parallel dazu auch umfangreiche Kampagnen gefahren, um das 
Be-wusstsein der Nutzer zu erreichen, so zum Beispiel „Copy kills 
Music" (http://www.copykillsmusic.de), eine Kampagne der GEMA und 
des Deutschen Musik-rates, die darüber aufklären will, dass schon 
10.000 kopierte CDs eine Nachwuchs-band vernichten würden, oder die 
Kampagne „Kopien brauchen Originale" aus dem Bundesministerium für 
Justiz (http://www.kopien-brauchen-originale.de).46 Es existieren 
allerdings durchaus ebenso Gegenkampagnen, beispielsweise der vom 
Chaos Computer Club ausgerufene Boykott der Musikindustrie mit dem 
Titel „Industry kills Music", wo man sich höchst eigenwillige und 
kreative Werbebanner mit Aufschriften wie „Kopiert. Und trotzdem kein 
Verbrecher" oder „Wir kön-nen auch ohne die Musikindustrie. Sie ohne 
uns aber nicht" frei herunterladen kann, um sie auf die eigene 
Homepage zu stellen (http://www.ccc.de/campaigns/music). Eine der 
wohl aufdringlichsten Kampagnen ist gegenwärtig die der Film-industrie 
mit dem Titel „hart aber gerecht".47 Hier wird mittels Kino-Spots und 
Plakaten (zum Beispiel in Lichtspielhäusern, aber auch in den Zügen 
der Deut-
____________________
46 Umsatzeinbußen der Musikindustrie werden regelmäßig auf die 
   unautorisierte Tausch-praxis im Internet zurückgeführt: „Nach 
   Ansicht von Experten entsteht der Musik-branche durch 
   Musikpiraterie weltweit ein Schaden von mehr als drei Milliarden 
   Mark jährlich," so exemplarisch eine Meldung des Branchendienstes 
   Heise (Heise 2001b). Dies wird immer wieder angefochten, so können 
   verschiedenen Studien zufolge auch andere Ursachen geltend gemacht 
   werden, darunter zum Beispiel die allgemeine wirt-schaftliche 
   Rezession sowie die Konkurrenz durch Video-Spiele und DVDs (vgl. 
   ZDF heute 2002; Brunn 2004; ausführlicher Zehden, et al. 2003): 
   „Im vergangenen Jahr haben 21,4 Millionen Personen insgesamt 325 
   Millionen Rohlinge mit Musik bespielt (Vor-jahr: 259 Mio., +26%). 
   Jede Person brannte im Durchschnitt 15 Rohlinge mit Musik (Vorjahr: 
   12 Mio., + 25%). 12,7 Millionen Personen (+59,5%) brannten Musik 
   auf CD-Rohlinge auch für nicht in ihrem Haushalt lebende Personen. 
   602 Millionen Songs wurden in Deutschland aus illegalen Quellen im 
   Internet heruntergeladen. Die Anzahl stagnierte damit auf sehr 
   hohem Niveau (2002: 622 Millionen). Neuerscheinungen wurden 
   besonders häufig heruntergeladen. Die Zahl der Downloader wuchs 
   weiter von 6,4 Millionen auf 7,3 Millionen (+14%). 98,3% davon 
   luden keine kostenpflichtigen Angebote herunter" (IFPI 2003: o. 
   S., vgl. auch Haug/Weber 2002).
   47 http://www.hartabergerecht.de

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schen Bundesbahn) die immerzu gleiche Botschaft vermittelt, nämlich: 
„Raub-kopierer sind Verbrecher". Ziel der Kampagnen ist es, den 
Nutzern, von denen man sehr wohl weiß, dass sie letztlich 
Otto-Normal-Verbraucher sind und eben keine „Verbrecher", ein 
schlechtes Gewissen beizubiegen. Sie sollen lernen, dass 
das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten nicht einfach 
eine „Berei-cherung der Gesellschaft" (Wikipedia. Die Freie 
Enzyklopädie 2004c) ist bzw. ein Kavaliersdelikt, sondern eine 
kriminelle Handlung, die entsprechende Folgen hat. In den Spots von 
„hart aber gerecht" werden als „normale Bürger" gestylte Men-
schen im Kontext von Kriminalität gezeigt, das heißt, entweder im 
Gefängnis, auf Fahndungsplakaten oder nachts vor dem Computer im 
Schummerlicht sitzend, mit dunklen Ringen unter den Augen. Die 
Kampagnen-Macher selbst finden die massive Drohung mit der 
Staatsgewalt spaßig:

„Mit drastisch-überzogenen, aber humorvollen Spots und Print-Motiven 
wollen die Ver-bände der Filmindustrie unter dem organisatorischen 
Dach der Zukunft Kino Marketing GmbH (ZKM) die öffentliche Diskussion 
anregen und das Unrechtsbewusstsein der Be-völkerung schärfen. Ziel 
ist es, die Illegalität des Raubkopierens aufzuzeigen und ins Be-
wusstsein zu rücken" (Zukunft Kino Marketing - ZKM 2003).

Die Kampagnen reichen vom Einsatz einer „Copypolice" in Schulen bis 
hin zu eigens eingestellten „Piraterie-Beauftragten" in 
Medienkonzernen. Es gibt massen-weise Lobby-Organisationen, die 
gegen „Piraterie" kämpfen und mobilisieren, die Jagd auf die 
sogenannten „Raubkopierer" ist längst zum Geschäftszweig gewor-
den. Röttgers beschreibt die Praxis von Sicherheitsfirmen, welche 
die Peer-to-Peer-Netze mit falschen oder defekten Dateien überfluten 
oder Verfahren planen, welche die Computer der Netznutzer zum 
Abstürzen bringen können. Das amerikanische Justizministerium plant 
gegenwärtig ganz unter dem Zeichen eines Erziehungs-auftrages eine 
Abteilung namens „Internet Use Education Program" einzurich-
ten, „um die Menschen über die Besitzverhältnisse am geistigen 
Eigentum und die Strafen aufzuklären" (Rötzer 2004: o. S.).

Rechtliche Maßnahmen zur Eigentumssicherung

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausweitung der internationalen 
Märk-te sowie der zunehmenden Verbreitungsmöglichkeit von 
digitalisierten Informa-tionsartefakten ist eine flankierende Reform 
des Rechts auf internationaler Ebene entsprechend wichtig. 
Zwischenstaatliche Übereinkünfte über „Immaterial-Güter" gibt es 
zwar schon seit dem 19. Jahrhundert. Aber die historische Entwicklung 
des internationalen Regimes zur Regelung der Rechte an geistigem 
Eigentum spiegelt den Umstand, dass geistig-kreative Schöpfung zu 
einem immer wichtigeren Handels-gut auf dem Weltmarkt geworden ist. 
Zu den ersten internationalen Verträgen gehört das „Pariser Abkommen 
für den Schutz von Industriellem Eigentum" von

67

1883 (für Erfindungen) und das „Berner Abkommen zum Schutz von Werken 
der Literatur und Kunst" von 1886. In diesen Verträgen ging es 
maßgeblich darum, dass die Unterzeichnerstaaten den Urhebern der 
anderen Vertragsländer einen Schutz ihrer Werke gewähren. Diese 
beiden Verträge fusionierten einige Jahre später zu einer gemeinsamen 
Administration und gingen schließlich ein in die Grün-dung der 
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Jahre 1967. Die 
WIPO (mit heute 183 Mitgliedsstaaten) ist eine Unterorganisation der 
UNO und hat die Aufgabe, die mittlerweile 23 internationalen 
Vereinbarungen zum interna-tionalen Schutz geistigen Eigentums zu 
verwalten. In den Jahrzehnten nach der Gründung der WIPO wurde 
allerdings Kritik an der Wirksamkeit der Organisati-on laut. Demnach 
fehlte es der WIPO an Streitbeilegungs- und Durchsetzungs-
mechanismen, bestimmte Länder blieben den Abkommen gleich ganz fern. 
Dazu kam, dass besonders in Entwicklungs- und Schwellenländern der 
Schutz geistigen Eigentums kaum gewährt bzw. durchgesetzt wurde. 
Zugleich stieg die grenzüber-schreitende „Produktpiraterie" ebenso 
wie die Praxis der „Raubkopien" sprung-haft an. Davon sah sich vor 
allem die USA massiv betroffen und sie war es auch, die massiv 
darauf drängte, dass geistiges Eigentum künftig im Rahmen der Welt-"

Erinnerer: geistiges Eigentum ist basal Privateigentum. Ob im Kopf 
oder in der Hand basiert es auf den materiellen Bedingungen von 
Herstellung und Verbrauch.

"handelsorganisation (WTO) international verhandelt wird (vgl. 
Staehlin 1997). Im Zuge der Gründung der WTO im Jahre 1994 wurde 
daher das TRIPS (Trade Related Intellectual Property Rights) als 
eine der drei Säulen der WTO (GATT, GATS, TRIPS) etabliert. Das 
Abkommen umfasst die ganze Palette der verschie-denen Rechtsgebiete 
des geistigen Eigentums, vom Urheberrecht, Markenrecht und 
Patentrecht über geographische Angaben, Geschmacksmuster bis hin 
zum Schutz nicht offengelegter Informationen (Geschäftsgeheimnisse). 
Dies betrifft so verschiedene Sachgebiete wie Musik, Literatur, 
Softwareprogramme, Filme, Kunstwerke, Farben (Magenta/Telekom), 
Buchstaben(kombinationen), Redewen-dungen, Marken wie Mickey Mouse, 
Rolex oder Adidas, Portwein aus Portugal, das IntercityExpress-Design 
der Deutschen Bahn, pharmazeutische Produkte, biologische 
Mikroorganismen, Pflanzensorten, und vieles andere mehr. Mit TRIPS 
wurden alle der WTO angehörigen Mitgliedsstaaten (gegenwärtig sind 
das 149) automatisch den beiden oben genannten internationalen 
Verträgen unterworfen (Berner und Pariser Übereinkunft). Der 
Geltungskreis dieser Konventionen konn-te so international 
ausgeweitet werden. Außerdem war von nun an bei Nicht-Beachtung 
der Verpflichtungen aus diesen Vereinbarungen der Streitbeilegungs-
mechanismus der WTO anwendbar. Die WIPO hatte von nun an zusätzlich 
die Aufgabe, die Implementierung der TRIPS in den Entwicklungs- und 
Schwellen-ländern beratend zu begleiten.
   Die Formierung des Rechts für digitale Inhalte geistig-kreativer 
Schöpfung hatte allerdings noch die WIPO bereits Mitte der 90er Jahre 
federführend initiiert. Am

68

21. Dezember 1996 wurden der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright 
Treaty = WCT) und der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger 
(WIPO Performances and Phonograms Treaty = WPPT) unterzeichnet. Diese 
zwei soge-nannten „Internet-Verträge" (Ficsor 2002) wurden explizit 
„im Hinblick auf die tief greifenden Auswirkungen der Entwicklung und 
Annäherung der Informati-ons- und Kommunikationstechnologien auf die 
Erschaffung und Nutzung von Werken der Literatur und Kunst" verfasst 
(Deutscher Bundestag 2002: 8). Es soll-te Grundlage bilden für einen 
möglichst weltweiten und hohen Schutz Geistigen Eigentums:

„Angesichts der Volatilität [Gesamtrisiko einer Investitions- oder 
Finanzierungsmöglichkeit, n0name] des geistigen Eigentums und der 
zunehmenden Globalisierung auch der Märkte für urheberrechtlich 
geschützte Werke ist ein derartiges wünschenswer-tes hohes 
Schutzniveau in der heutigen Zeit nur noch dadurch zu verwirklichen, 
dass derartige Schutzstandards international - möglichst weltweit 
- festgeschrieben werden" (Deutscher Bundestag 2002: 41).

Der WIPO-Urheberrechtsvertrag enthält dabei u.a. und als wesentliche 
Neuerung ein explizites und ausschließliches Online-Recht, das heißt, 
das Recht der öffent-lichen Zugänglichmachung („Right of Making 
available"), also das Digitalisieren und das anschließende Einstellen 
von Objekten in ein Netzwerk. Es wird hier explizit formuliert, dass

„die Urheber von Werken der Literatur und Kunst das ausschließliche 
Recht (haben), die öffentliche drahtlose oder drahtgebundene 
Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben, einschließ-lich der 
Zugänglichmachung ihrer Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern 
der Öffent-lichkeit an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich 
sind” (Art. 8 WCT, zit. aus: Deut-scher Bundestag 2002: 10).

Mit dieser Formulierung wird klar gestellt, dass auch das Publizieren 
von Werken mittels elektronischer Datenverarbeitung insbesondere im 
Internet dem Ausschließ-lichkeitsrecht des Urhebers unterliegt 
(Flechsig/Kuhn 2004: 14). Die Definitions-macht des Begriffs 
„Öffentlichkeit" überlässt dieser Vertrag der jeweils nationalen 
Legislative, festgelegt wird jedoch, dass die „rein private 
Kommunikation" von diesem Ausschließlichkeitsrecht ausgenommen werden 
soll. Das heißt, dem bislang im Urheberrecht vorgesehenen Recht auf 
eine begrenzte Vervielfältigung („Fair Use” in den Vereinigten 
Staaten bzw. das „Recht auf Privatkopie" für die Bundes-republik 
Deutschland) soll offensichtlich auch im digitalen Zeitalter nichts 
entge-genstehen (dazu gleich mehr).
   Eine weitere wesentliche Vorgabe der internationalen Verträge ist, 
dass in den WCT/WPPT-Vertragsländern (gegenwärtig WCT: 58 und WPPT: 
57) technische Maßnahmen zur Wahrung der zugestandenen Urheberrechte 
ebenfalls Schutz erfahren, so sollen „wirksame Rechtsbehelfe gegen 
die Umgehung wirksamer tech-nischer Vorkehrungen" (Art. 11 WCT, zit. 
aus: Deutscher Bundestag 2002: 11)

69

etabliert werden. Die beiden hier erwähnten Regelungen (Artikel 8 und 
11), die auch Teil des zweiten WIPO-Vertrags über Darbietungen und 
Tonträger sind, sind in den Vereinigten Staaten bereits zwei Jahre 
nach Unterzeichnung der WIPO-Verträge umgesetzt worden, und zwar im 
Rahmen des Digital Millennium Copy-right Act (DMCA), der vom 
damaligen Präsidenten Bill Clinton im Oktober 1998 unterzeichnet 
wurde (vgl. U.S. Copyright Office Summary 1998: 1; siehe auch 
Bollier 2002: 124). Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) war 
interna-tional richtungweisend.
   Was den urheber- und strafrechtlichen Umgang mit digitalen Kopien 
und Tauschbörsen betrifft, so ist der Gesetzgebungsprozess in den 
verschiedenen Nationen immer noch nicht vollendet. In den USA liegt 
gegenwärtig ein Gesetz zur Verhandlung im Senat vor, welches das 
Aufnehmen von Kinofilmen im Kino und das Anbieten von Dateien in 
Tauschbörsen zu einer Straftat macht, die auch das FBI verfolgen 
kann (Rötzer 2004),48 auch Spanien geriet mit einem neuen Gesetz in 
die Schlagzeilen, wonach für den Besitz und das Benutzen von 
Software, die Kopierschutz aushebeln kann, eine Gefängnisstrafe 
droht (Streck 2004: 9). In Deutschland war ganz im Sinne der 
internationalen Angleichung der Rechte des Geistigen Eigentums der 
Anlass für die Reform des Urheberrechtsgesetzes „pri-mär die 
Umsetzungsverpflichtungen aus der EU-Richtlinie und den beiden WIPO-
Verträgen" (Nitschke 2004: o. S.). Die Umsetzung der WIPO-Verträge 
erfolgte wiederum im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie 
2001/29/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 
„zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der 
verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" mit dem 
Inkrafttreten des neuen Urheberrechts am 13. September 2003 (vgl. 
Hoeren 2003: 398). Mit diesem „Ersten Korb" der Novellie-
rung des Urheberrechts wurden die fristgebundenen Vorgaben des 
EU-Rechts umgesetzt. Kurz nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden 
Software-Programme, 
____________________
48 Dass die Anpassung des privateigentumsrechtlichen Rahmens an die 
   neuen Technologien zuvorderst von den Vereinigten Staaten 
   vorangetrieben wurden, erstaunt angesichts der Zahlen des globalen 
   Datenverkehrs wenig: „80% des WWW-Netzverkehrs ging im Jahr 2000 
   auf nur 0,5% aller Websites, nur 1000 (weit überwiegend 
   US-amerikanische) Websites zogen mehr als die Hälfte aller 
   Seitenaufrufe an sich. Über 90% der Websites lagen innerhalb der 
   OECD-Staaten[1]. Die Topographie des globalen Datenverkehrs und 
   des Angebots von Informationen (Inhalten) ist ungleich und vor 
   allem US-zentriert (...)." (Rifling 2003: o. S.) Auch die 
   amerikanische Juristin Jessica Litman schreibt: „Copyright Owners 
   argued that the United States currently dominated the world in 
   film, music, television, computer software, and database, and if 
   the internet weren't made safe for copyright owners, either all 
   the people in all the other countries would get together and steal 
   all our stuff (...)" (Litman 2001: 26).

70

die Kopierschutz bei AudioCDs umgehen können (beispielsweise CloneCD), 
auf den Index gesetzt und aus dem Verkehr gezogen (Planetopia 2003). 
Alles, was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den 
Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem „Zweiten Korb" 
vorbehalten und wurde „in Arbeitsgruppen mit den beteiligten 
Verbänden, Wissenschaftlern und Praktikern sowie Vertretern 
der Länder gründlich beraten" (Zypries 2003: o. S.).49 An den 
Stellungnahmen der beteiligten Interessensgruppen und an den 
Ergebnissen der verschiedenen Arbeitsgruppen50, die im Rahmen der 
kooperativen Gesetzgebung diskutierten, wird die ganze Bandbreite 
der umstrittenen Punkte und der sich entgegenstehen-den Interessen 
deutlich, die hier nicht alle berücksichtigt werden (so 
beispielsweise die Neuregelung der Pauschalvergütungspraxis). Es 
soll als eine der umkämpftesten Regelungen im Folgenden auf die 
Privatkopie eingegangen werden.

Der Kampf um die Privatkopie

Die an die IuK Technologien angepassten Gesetze sind Gegenstand 
erbitterter gesellschaftlicher Auseinandersetzungen, einer der 
Hauptstreitpunkte sind derzeit die offensichtlich im Gegensatz 
stehenden Regelungen, dass einerseits die Privat-kopie weiterhin 
erlaubt sein soll, andererseits aber die Rechteinhaber ihre Werke 
mit Technologien schützen dürfen, deren Umgehung verboten ist, so 
dass mitunter gar keine Privatkopien möglich sind (wenn 
beispielsweise ein DRM-System nur eine oder gar keine Kopie 
ermöglicht), obgleich eine solche Kopie rechtlich zu-lässig wäre 
(vgl. auch Abdallah, et al. 2004). Fest steht nun, dass es keine 
Durch-setzung der Privatkopie gegen diesen Kopierschutz geben 
soll,51 trotz allen Wi-derstands von Bürgerinitiativen wie 
„Rettet die Privatkopie" (www.privatkopie.net), Juristen, 
Wissenschaftsverbänden, Verbraucherschutzorganisationen etc. Dem
____________________
49 Die Bundesministerin der Justiz hat zu allen Themenkomplexen der 
   Urheberrechts-novelle eine Arbeitsgruppe mit insgesamt elf 
   themenspezifischen Unterarbeitsgruppen eingerichtet. In diesen 
   Arbeitsgruppen haben Vertreter der Verbände von Urhebern, 
   Verbrauchern, Verwertem und der Geräteindustrie sowie 
   Repräsentanten der Verwertungs-gesellschaften, der Wissenschaft 
   und der Länder mitgewirkt.
50 Dies alles ist gut dokumentiert unter http://www.urheberrecht.org 
   oder unter http://www.kopienbrauchenoriginale.de, ein 
   Kampagnen-Portal des Bundesministeriums der Justiz.
51 „Im Klartext bedeutet das also: Das eigens klargestellte Recht auf 
   digitale Privatkopien ist eine bloße Farce, da es faktisch nicht 
   mehr existiert, sobald Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. 
   Die zur `Durchsetzung' des Privatkopierrechts geschaffene Verpflich-
   tung der Rechteinhaberinnen, ihr Werk zugänglich zu machen, läuft 
   faktisch leer: Die digitalen Werke müssen nur in analoger Form zur 
   Verfügung gestellt werden, was je nach Art des Werkes unnütz oder 
   unmöglich ist" (Nitschke 2004: o. S.).

71"
_____
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/OECD

Ali Emas/Matze Schmidt


Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges 
Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches 
Dampboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006

Volltext-Archiv aller im Buch verwendeten elektronischen Quellen (ca. 
20 MB)
http://wbk.in-berlin.de/wp_nuss/wp-content/uploads/2007/01/
lit_linksklein.pdf

------------------------------------------------------------------------

2.

Heil.damm Heil.damm

(38317)

Heil.damm Heil.damm, small city of dreams
And everything you fight ain't always what it seems

Too much, too many Bonos, too much
Too much, too many attac, too much!

(c) 2007

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3.

Arbeit ueber ARBEIT

im Comic und in der Verwaltung

Das globalRADIO im Mai 2007 bekam nicht nur spontane Unterstuetzung 
vom freifunk.net berlin (http://freifunk.net/wiki/FreifunknetzBerlin), 
um Netz und Stream zu haben. Haben hatte die Kleinst-Redaktion auch 
den Comic Renate 14 "Arbeit"[1], fuer den diesmal "gerabeitet haben": 
Sophia Lipburger, Don Toraneko, Jim avignon, Josz Schaub, Konstantin 
Wetzel, Laura Pellegrinelli, Miromi, Ol, Nettmann, Sasa, M. May-Lee 
Sia, Johnnie Bravo, Paem, Romy Ilano, CX Huth, Ulli Lust, Auge, 
Anette Koelm, Andy leuenberger, Bryce, Kata Buergerkrieg, Katja 
Sittig. Das Kulturamt Mitte zahlt hier mit und gleich auf der ersten 
Seite mit gewinnt einer in der Schlange vor dem Reichstag die Niete 
in der Arbeitslotterie. Was ist hier falsch? Steht der Mann hier vor 
der richtigen Adresse?

Auch wenn die geschoenten Statistiken sagen, die BRD haette weniger 
Arbeits-Lose[2], hat sie doch mehr Reserve und Armee als je zuvor. 
Auf Seite 119 des Klassikers "Karl Marx Grundbegriffe leicht 
gemacht"[3] steht schon (immer dieses "schon" wie in der Bibel) 
...nein, *sagt* die Figur, die im Panel am Backofen steht in die 
Sprechblase: "Das Kapital ist auf die Arbeiter angewiesen, die 
Arbeiter aber nicht auf das Kapital. Ihre Kraft liegt in ihrer 
Arbeit!". Wir sehen (immer dieses verallgemeinernd schulische "Wir 
sehen"), dass dieser Stand der Dinge und des Bewusztseins ersteinmal 
wieder erreicht werden muss. Wenn Anette Comics zeichnet, reicht es 
da nicht im Licht der Smiley-Sonne "jetzt mal an"-zufangen? Der 
emanzipatorische Zeichenstift, der hier die vereinzelte, 
halborganisierte Zeichnerin, die gerade in Renates 
Comicbibliothek[4] queergelesen hat, mit ihrem emanzipatorischen 
Zeichenstift zeigt, muss der sich messen lassen an dem, was zu 
Sach-Comics von Rius[5] hoch-Verlags-offiziell vor 27 Jahren (1980) 
gesagt wurde?:

"SIE SCHAERFEN DAS 'BEWUSZTLOSE' MASSENMEDIUM COMICS KRITISCH AN. 
SACH-COMICS LIEFERN BERICHT, DOKUMENTATION, ANALYSE UND GAGS ZU 
PERSONEN UND THEMEN, DIE UNS HISTORISCH-POLITISCH-SOZIAL-
PSYCHOLOGISCH ETWAS ANGEHEN."

Statistik hilft und hilft wieder nicht. Jim avignon's "PRODUCTION 
IN TIME" zeigt leider nur die Haelfte des Zuammenhangs aus 
gestiegener Produktivitaet auf Basis der Maschinen, gebaut von 
Maschinen, gebaut von Arbeitern, in bezug zum damit sinkenden Wert 
der Ware Arbeit. Doch die naechste Seite mit einer Karikatur-
Bilderfolge aus den 60ern macht wenigstens die Rolle des 
personalisierten Kapitals und die Defensive des aktuellen 
Arbeiterkampfes klar, wenn es um Lohndumping und "Kriegsgefahr" geht. 
Der Blaumanntraeger zieht mit seinem Protest gegen niedrigere Loehne 
und laengere Arbeitszeit wieder ab, nachdem der Anzugtraeger ihm was 
vom Risiko des Unternehmers vorgeheult hat.

Aber fuer Josz' inneren Protagonisten geht am Ende trotzdem die 
strahlende Sonne auf, nachdem er die ESC-Taste gedrueckt hat, 
waehrend Ol's "Arbeiterbewegung" nur regressives Poppen der Haus-Frau 
durch den angestellten Mann ist.

Wieviel Arbeit gearbeitet wird und was da gemacht wird bei Rewatex 
oder in der Fabrik hinter nettmann's Ruecken, muss gegengelesen 
werden mit Sachen von Spoukthedog[6] zum Beispiel. Spouk at 
Wallstreet laueft die Gewinn-Kurven rauf und runter und faellt vom 
Gipfel in den Boersen-Crash. War das alles? Bewegungslinien?

"Die Arbeitsagentur würde gern nach den Statistikrichtlinien der 
Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour 
Organisation [ILO], Genf) vorgehen. Das ILO-Konzept, das 
»international anerkannt« sei, so lobt die Arbeitsagentur, gehe 
nämlich davon aus, daß »schon eine Wochenstunde Arbeit die 
Erwerbslosigkeit beendet«. Eine Stunde Arbeit pro Woche – und schon 
ist man nicht mehr arbeitslos."

Matze Schmidt

Renate 14 "Arbeit", erhaeltlich z.B. im Shop Neurotitan in der 
Rosenthalerstraße 39 Berlin-Mitte fuer, ich glaube, 8,- EURO
_____
[1] Vielen Dank an Auge von Renate Comics, http://www.renatecomics.de
[2] "weil im April 2634000 Arbeitslose aus der Statistik 
    herausgenommen wurden" (http://www.jungewelt.de/2007/05-29/001.php?
    sstr=arbeitslose)
[3] Auch bekannt als _Marx fuer Anfaenger_ (Marx for Beginners 
    http://www.grovel.org.uk/reviews/marx01/marx01.htm) Riesen-Comic. 
    Diwan-Verlag: West-Berlin, 1974. antiquarisch fuer ca. 5,- bis 
    8,- EURO
[4] In der Tucholskystr. 32, 10117 Berlin
[5] Kuerzel fuer Eduardo del Rio, Autor von _Marx fuer Anfaenger_
[6] www.spoukthedog.com

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4.

Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 74

Nachdem die Barriere abgebaut war, kam Roman wieder runter.

"Extreme Schwankungen der Binnenstruktur, "Extreme Schwankungen der 
Binnenstruktur", kam es aus dem Leisesprecher.

Teil 75 im n0name newsletter #115

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