[spectre] n0name newsletter #122

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Sun Dec 16 20:12:37 CET 2007


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n0name newsletter #122 So., 16.12.2007 12:40 CET

*Inhalt/Contents*

1. Zug der Erinnerung
   Saarbruecken ---> Auschwitz
2. "Politik und Kultur der Erinnerung"
   Enzo Traverso:
   "Gebrauchsanweisung fuer die Vergangenheit"
3. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 82
4. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 26

26 KB, ca. 8 DIN A4-Seiten

ACHTUNG! Umlaute/Tippfehler

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1.

Saarbruecken-Mannheim-Frankfurt
Leipzig-Dresden ---> Auschwitz

Zuglaufplan der Deportationen ab 1. November 1943
Deutsche Reichsbahn

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|   Ab|Zug       |Ueber               An   Ab Zug   | An  |Verkehrstage|
|----------------+----------------------------------+-----+------------|
|11.45|Viehwaggon|Saarbruecken      1.18 1.30 DA-901|     |ab 1.11.1943|
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Homburg           2.15 2.17       |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Kaiserslautern    3.02 3.15       |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Mannheim Hbf      5.05 5.35       |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Darmstadt                         |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Frankfurt/Main/Sue 7.24 7.46     |     |            |
|-----+-------- -+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Hanau                             |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Fulda               9.53 10.00    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Burghaun           10.26 11.20    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Fassdorf           12.00          |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Eisenach                          |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Gotha                             |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Erfurt             14.03 14.19    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Weimar                            |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Apolda             15.02 16.04    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Naumburg/Saale                    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Weissenfels        16.58          |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Leipzig                           |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Engelsdorf Mitte   18.21 19.05    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Wurzen             19.42          |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Riesa                             |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |           Dresden            21.36 22.53    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Dresden Neust Hoff 23.00 23.05    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Bautzen                           |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Goerlitz            1.37  1.55    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Kohlfurt            2.35  2.42    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Arnsdorf            4.31  4.48    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Koenigszelt         6.19  7.35    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Kamenz              9.13  9.23    |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Neisse             10.13  10.23   |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Cosel O.S.         12.16  13.05   |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Heydebreck         13.15  13.46   |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Kattowitz          15.26  15.36   |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Myslowitz          15.53  16.07   |     |            |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
|     |          |Auschwitz                         |16.49|            |
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siehe:

http://www.german-foreign-policy.com/de/extra/11000kinder/berichte.php

http://www.german-foreign-policy.com/img/img_extra/elftausendkinder/
flyer_seite1.pdf?PHPSESSID=bru47viu7ob6t5qbajug16ksg6

http://www.german-foreign-policy.com/img/img_extra/elftausendkinder/
flyer_seite2.pdf?PHPSESSID=bru47viu7ob6t5qbajug16ksg6

http://www.zug-der-erinnerung.eu

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2.

Mo., 17.12., 19.30 Uhr / Salon
"Politik und Kultur der Erinnerung"
Monatliche Veranstaltungsreihe
Enzo Traverso (Paris):
"Gebrauchsanweisung fuer die Vergangenheit"
Eine Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Zusammenarbeit mit 
dem Kulturwerk des BBK

Traverso analysiert die Beziehungen zwischen kollektiver Erinnerung, 
Geschichtsschreibung und Erinnerungspolitik.

Enzo Traverso lehrt Politikwissenschaft an der Universitaet 
"Jules Verne" in Amiens. Von ihm sind u. a. bisher erschienen: 
_Auschwitz denken_ (Hamburger Edition 2000), _Nach Auschwitz_ 
(Neuer isp-Verlag 2000) sowie _Moderne und Gewalt_ (Neuer isp-Verlag 
2003). Er ist Mitglied der Ligue communiste révolutionnaire

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3.

Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 82

Aus dem Zusammenhang gerissen wurde Roman an die Wand geschleudert.
Es broeckelte.
Zum Glueck sah Shisha alles und umhuellte ihn sofort mit einem 
Sigfried-Kondom.

Teil 83 im n0name newsletter #123

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4.

Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 26


"Die Debatte um öffentliche Güter wird in den Wirtschaftswissenschaften 
seit Mitte der 50er Jahre geführt und wurde maßgeblich von Richard A. 
Musgrave
_______________________________________________________________________
ignoring that of the many an whom the restrictions are imposed. 
Good alternatives include `Digital Restrictions Management' and 
`handcuffware"` (Stallman o. J.: o. S.).

101

und Paul A. Samuelson geprägt. In diesem sehr engen, 
wirtschaftswissenschaftlichen Kontext widmete sich die ökonomische 
Theorie der Frage, ob es bestimmte Ei-genschaften von Gütern gibt, die 
zu einer staatlichen Regulierung der Produktion oder des Angebots 
Anlass geben (Thiemeyer 1984: 73). Zwei zentrale Kriterien dafür, wann 
ein Gut ein öffentliches ist, wurden im Rahmen dieser Debatte ent-
wickelt: a) Nicht-Ausschließbarkeit und b) Nicht-Rivalität im Konsum. 
Ersteres gilt, wenn Güter physisch so beschaffen sind, dass Nutzer 
entweder schwer oder gar nicht vom Gebrauch ausgeschlossen werden 
können, das zweite Kriterium gilt, wenn der Nutzen einer Person durch 
den Nutzen einer anderen Person nicht geschmälert wird. Das klassische 
Beispiel ist der Leuchtturm: Wenn das Licht des Leuchtturms strahlt, 
kann ein Schiff nicht davon ausgeschlossen werden, das Licht zu nutzen 
(vgl. Anton 2000: 9). Ebenso schmälert die Nutzung des Lichts durch 
ein Schiff nicht die Nutzung durch ein anderes, das Licht ist letzlich 
unendlich nutzbar, der Konsum verbraucht nicht sondern gebraucht."

Eine halbwahre Analyse, denn Gebrauch von Licht verbraucht sehr wohl, 
naemlich Energie, seit der massenhaften Herstellung und Nutzung von 
Elektrizitaet vor allem elektrische Energie, die wiederum 
auf dem Verbrauch von diese Energie liefernden Stoffen beruht. Es ist 
nicht einfach so, dass auf der einen Seite ein reines Produkt-Produkt 
produziert wird um es dann auf der anderen Seite als reines Konsumgut 
zu _ge-brauchen_.

"Weitere öffentliche Güter sind dieser Lesart zufolge 
Landesverteidigung, Wissen, Luft usw. (Martens/Hain 2002; Martens 
2002). Öffentliche Güter zählen in der ökonomischen The-orie zu einer 
der Ursachen für Marktversagen. Im Falle eines öffentlichen Gutes 
sei es für den Markt nicht möglich, Gewinne zu machen, da die 
Konsumenten nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden könnten. Der 
Markt sei in diesem Falle nicht in der Lage, das entsprechende Gut auf 
die billigste und effizienteste Weise anzubieten.
  Obgleich es zur Definition solcher öffentlicher Güter zwei klare 
Kriterien gibt, ist es in der ökonomischen Literatur umstritten, 
welche Güter nun als öffentlich gelten können oder nicht (siehe Oettle 
1984), abgegrenzt wird das „reine öffent-liche Gut", in welchem die 
beiden Kriterien eben „rein" vorkommen, während die Kriterien sonst 
eher gradueller Natur sind, das heißt, bei dem ein oder ande-ren Gut 
mal mehr mal weniger schwach oder stark ausgeprägt vorkommen. Da-her 
wird auch von „positionellen Gütern" gesprochen, Güter, welche in der 
Nutzung „rivalisieren", das heißt, deren Nutzung Qualitätseinbußen 
erzeugt, bei welchen der Ausschluss aber schwierig oder nur unter 
großem Aufwand zu ge-währleisten ist (vgl. Altvater 2003). Dies trifft 
auch auf sogenannte Common Pool Ressourcen zu. Darunter werden 
hauptsächlich natürliche Ressourcen wie Land-wirtschaft, Wälder, 
Fischgründe, Wasser, Weideländer usw. verstanden. Die Be-schäftigung 
mit solcherart Commons (dt.: Allmende) war eine Reaktion auf die 
von Hardin aufgestellte These der Tragedy of the Commons, wonach 
Gemeinei-gentum zwangsläufig zur Übernutzung der Ressourcen führen 
würde - das Dilem-ma der Allmende (s.u.). Autoren wie insbesondere 
Elinor Ostrom stellten in zahl-reichen empirischen Untersuchungen in 
Frage, dass nur private oder staatliche Zurverfügungstellung von 
Naturressourcen das „Dilemma" der Commons ver-

102

meiden könnten. Vielmehr zeigt sie, dass die kollektive, kooperative 
Organisati-on solcher Ressourcen durch lokal Betroffene eine 
nachhaltige Form der Verwal-tung und Nutzung von Naturressourcen 
(Ostrom 1999; Ostrom, et al. 2003) darstelle. Zu den Commons sind 
mittlerweile zahlreiche Studien erschienen, und der Gegenstand der 
gemeinschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten wurde über Natur-
ressourcen24 hinweg ausgeweitet auf andere Bereiche, wie Räume, 
Straßen und eben das Internet.25
  Mit dem Begriff der sogenannten „Global Public Goods" wollte man das 
Konzept der öffentlichen Güter auf die globale Dimension erweitern. 
Maßgeb-lich durch Publikationen aus dem Umfeld von UNDP26-Direktorin 
Inge Kaul hat der Diskurs Eingang gefunden in die Debatten über 
internationale Entwicklungs-zusammenarbeit. Kaul wollte mit der 
Erweiterung auf globale öffentliche Güter den Folgen und 
Begleiterscheinungen von Globalisierung besser entsprechen: 
„Globale öffentliche Güter — wie etwa Klimastabilität, Frieden und 
Sicherheit, oder die Kontrolle ansteckender Krankheiten — sind im 
Grunde lokale und nati-onale öffentliche Güter. Sie haben sich im Zuge 
der Öffnung staatlicher Grenzen globalisiert" (Kaul 2002: 21).27 Die 
Vertreter des Konzepts der öffentlichen Güter und der globalen 
öffentlichen Güter betonen durchaus, dass es hierbei nicht um 
ein physisch oder rein technisch zu bestimmendes Gut geht, sondern 
dass es sich um ein politisches, normatives Konzept handelt, welches 
jedoch auf Grund der Begrifflichkeit durchaus anschlussfähig ist an 
den Diskurs der herrschenden Volks-wirtschaftslehre und damit auch in 
der hegemonialen Welt der herrschenden Institutionen wie Weltbank, 
IWF usw. wirken können soll. Dieses politische und 

_______________
24 „While the term 'the commons' has a positive emotional sound to it, 
   it refers to a wide variety of concepts and events that can lead to 
   so much analytical ambiguity that little progress is made in 
   protecting what scholars wish to protect" (Ostrom/Hess 2001: 47).
25 In den neunziger Jahren ging es in der Rede über Commons nicht mehr 
   nur um Natur-güter oder Landrechte, sondern es wurden städtische 
   „Räume oder Straßen, Volksmu-sik, Müll, Car-Sharing, das Internet, 
   Autobahnen, Staatshaushalte, Radio, ehemalige Militärbasen, der 
   menschliche Genpool oder Sport unter der Überschrift der New 
   Commons verhandelt. 'Reinventing des Commons' war das Thema der 5. 
   Tagung der International Association for the Study of Common 
   Property (IASCP) in Norwegen" (Rilling 2001: o. S.)."

Konsequenterweise aufgefasst muesste das Global Commons-Konzept 
explodieren in alle Bereiche menschlichen Lebens hinein. Warum 
sollte ein Erfrischungsgetraenk nicht globales Allgemeingut und 
damit frei, das heiszt in diesem Horizont zunaechst fuer den 
Konsumenten kauffrei zugaenglich sein?
In dieser Unmoeglichkeit global-/nationalstaatlicher Kontrolle ueber 
die Gueter, seine Produzenten und Konsumenten zeigt das Konzept seine 
Beschraenktheit.

"26 United Nations Development Programme
27 Konkret äußert Kaul die Forderung, dass die globalen öffentlichen 
   Güter von der in-ternationalen Gemeinschaft finanziert werden 
   sollen, nicht aus den jeweiligen Haus-halten für 
   Entwicklungszusammenarbeit, sondern aus den jeweils zuständigen 
   Fach-ministerien. Eingehen sollen diese Gelder schließlich auf 
   sogenannte „issue accounts" aus welchen die Finanzierung der Global 
   Public Goods erfolgen soll (vgl. Kaul 2002).

103

hoch normative Konzept umgreift nicht nur Güter wie Naturressourcen, 
sondern wie bei Kaul gesehen auch Werte wie Würde, Frieden, 
Gerechtigkeit: Von `Gut' wird also nicht im dinglichen Sinne 
gesprochen, sondern im übertragenen Sinne von dem, was `gut' ist 
(Altvater 2003: o. S.). Bei der Bestimmung von öffentlichen Gütern 
sind demnach physische Kriterien und normative Ansprüche nicht scharf 
getrennt, beide Aspekte tauchen zugleich auf - sei es nun bei globalen 
oder loka-len öffentlichen Gütern oder bei Common Pool Ressourcen. 
Damit eignet sich dieses Konzept gut für die Anwendung auf Wissen, da 
dies als öffentliches Gut gilt (analytisch) und es allen Menschen zur 
Verfügung stehen soll (normativ). Obgleich das Konzept wie bereits 
erwähnt ein normatives ist, wird in der Debatte in aller Regel nicht 
einfach unbegründet eine bessere Welt herbei gewünscht. Im Gegenteil, 
die Forderung der Verfechter eines freien Informationsflusses bzw. des 
digitalen Wissensbestandes als öffentliches Gut legitimieren ihre 
Forderung, wie gezeigt, mit verschiedenen Argumenten. Darüberhinaus 
bieten sie auch Alterna-tiven an, wie die gewünschte Balance zwischen 
Individual- und Allgemeininteresse aussehen könnte.


3.3.2 Alternative Verwertungsmodelle digitaler Güter

Dass Menschen, wenn sie mit ihrer geistigen Arbeit Geld verdienen 
wollen, auch auf das gesetzlich gewährte Urheber-, also 
Verwertungsrecht angewiesen sind, wird in den hier dargestellten 
Diskursen und Argumentationsfiguren nicht in Frage gestellt. Es soll 
die Balance gewahrt bleiben, das Copyright oder Urheberrecht soll 
„lockerer" gehandhabt28 oder ganz ersetzt werden durch andere 
Verwertungs-formen. So sind Smiers und van Schijndel z. B. der Meinung, 
dass Musiker auch mit Konzerten und Merchandising Geld verdienen 
können, sie erarbeiten gerade ein Konzept, wonach das Copyright ganz 
abgeschafft werden soll (Smiers/Schijndel 2005). Die wohl populärste 
Alternative zu restriktiven Kontrolltechnologien ist die Übertragung 
des Pauschalabgabemodells auf die digitale Sphäre, das heißt, neben den 
bestehenden Vergütungen für Kopiergeräte und Leermedien wird eine 
Pauschale auf Internetzugang vorgeschlagen, die der 
Internet-Diensteanbieter (ISP) zusammen mit seinen Gebühren einzieht 
und an eine neu zu gründende Online-
_______________
28 „Unless a creative work is copied directly there should be no 
   copyright infringement. For example, if a song appropriates 
   snippets from another song, there should be no infringement, or if 
   a coffee shop plays the radio there should be no copyright infringe-
   ment. What may be required is an acknowledgment of the author in 
   order to preserve a sense of indebtedness when possible, however 
   the creative uses of a work will be left as free as possible" 
   (Halbert 1999: 158; vgl. zu neuen Strategien in der Musikindustrie 
   Haller 2005).

104"

Wertender Kommentar: Die Alternativen zeigen klar, dass sie nur 
technische Aktualisierungen der Verfahren sind und die 
Profit-Verschiebungen innerhalb der Maerkte (Revenues wandern vom 
Label zum Live-Musikproduzenten, Beispiel: Madonna hat mehr 
Geldeinnahmen mit Konzerten als mit Tontraegern <- Verifizieren!).

"Verwertungsgesellschaft abführt. Die Rechteinhaber müssen hier, wie bei 
den alten VGs auch, Mitglied der Online-VG werden und ihre Werke dort 
anmel-den, um von der Ausschüttung zu profitieren. Neu wäre, dass 
jedes Werk eine Kennung erhalten würde, die mit dem digitalen 
Werkstück verbunden wird. Mit-tels der Werk-ID ließe sich die 
Nutzungshäufigkeit der Werke zählen, und dies ginge in den Schlüssel 
ein, nach dem die Vergütungen an die Werkinhaber ausge-schüttet 
werden (privatkopie.net, et al. 2004). Einen anderen Weg hat die 
Electronic Frontier Foundation (EFF) in einem im Februar 2004 
vorgelegten White Paper aufgezeigt. Darin wird vorgeschlagen, dass die 
Inhaber von Musikverwertungs-rechten freiwillig die relevanten Rechte 
an ihren Katalogen einer Online-Verwer-tungsgesellschaft übertragen, 
die Nutzern gegen eine Pauschalvergütung Lizen-zen für Filesharing 
ausstellt (privatkopie.net, et al. 2004: 11). Dass Urheber in ihrer 
Abhängigkeit von Medienverlagen (Intermediäre) keine ausreichende Kom-
pensation erhalten, ist ein Nebenschauplatz der Kritik an den 
Medienkonzernen. Autoren, Künstler, allgemein kreativ Schaffende 
würden in aller Regel unter Knebel-verträgen leiden (Röttgers 2000: 
1248; Reinbacher 2004).29 Auch aus diesem Grund wird es als für die 
Urheber vorteilhaft angesehen, wenn sie die Intermediäre um-gehen und 
sich selbst vermarkten könnten (Grassmuck 2002b: 75). Folgende 
Zukunftsszenarien finden sich mitunter:

„So gehört die Zukunft wohl eher den agilen - vielleicht als 
selbständige Free Lancers oder in kleinen, hochspezialisierten Teams 
tätigen - Information Brokers' als den traditi-onellen Grossverlagen, 
die in dem Maße, wie sie auf ihren erworbenen Exklusivrechten sitzen, 
immer mehr zu innovationshemmenden Publikationsverhinderungsanstalten 
wer-den" (Geser 2001: o. S.)."

Nur, was meint hier innovationshemmend und was waere Innovation?

"Auch freiwillige Bezahlmodelle wie das von der Technischen 
Universität Darm-stadt angebotene Portal FAIRtunes werden ausprobiert, 
u.a. zu Gunsten von Kundenfreundlichkeit, wie die Homepage verrät:
_______________
29 Hoeren beschreibt dies folgend: „Es ist bei weitem nicht so, als 
   werde der Kampf um die Schranken auf Nutzer- und Urheberseite 
   gleichgewichtig geführt. Zunächst ist zu beachten, daß diejenigen, 
   die vollmundig auf den Schutz der Kreativität verweisen, nicht die 
   Kreativen sind."

Hoeren wendet hier eine buergerliche Kategorie an, die unterschlaegt, 
dass Produktionsprozesse des Musikgeschaefts, als Konglomerat aus 
Klang, Text, Image, Koerper, Bewegtbild, Sytle usw. hochkomplexe sind, 
die dem solitaeren oder auch im Team arbeitenden 'kreativen Urheber' 
in keinster Weise entsprechen. Der Urheber wird hier immernoch vom 
Gesamtzusammenhang der Produktion entkoppelt betrachtet, nein 
konstruiert. Die darauf folgende Unterscheidung in Kreativer und 
Verwerter uebersieht, dass geistige Arbeit NUR im funktionalen 
Kontext mit weiteren (Kapitalintensiven) Herstellungs- und 
Distributionsprozessen, moegen sie disparat und qua Vernetzung 
getrennt auftreten, Ergebnisse zeitigt, die zum Konsum fuehren.

   "Die Urheber selbst spielen in der Diskussion um das Urhe-berrecht 
   in ganz Europa kaum eine Rolle. Mangels spezifischer 
   Schutzbestimmungen zugunsten des Urhebers tritt dieser seine 
   wirtschaftlichen Befugnisse meist vollständig an die großen 
   Verwerter ab. Ein solcher Rechtebuyout wird durch die schon im 19. 
   Jahrhundert brüchige Doktrin der Privatautonomie legitimiert. Auch 
   das AGBG schützt den Urheber nicht davor, seine Verwertungsrechte 
   pauschal dem Verwerter zur Nut-zung zu überlassen. Denn es fehlt 
   dem UrhG ein Leitbild, das den Maßstab einer Inhalts-kontrolle 
   bilden könnte. Und so berufen sich diejenigen auf die besondere 
   Bedeutung des Urhebers, die diesen mit einem Federstreich aller 
   wertvollen Rechte beraubt haben.

105

„FAIRtunes verzichtet komplett auf restriktive Maßnahmen durch ein 
Digital-Rights-Management-System und geht damit einen mutigen Schritt 
in Richtung eines kunden-freundlichen digitalen Musikmarkts. Zudem 
setzt das Portal auf eine transparente und faire Preisgestaltung, die 
auch freiwillige Bezahlmodelle miteinschließt."30

Allen voran wird natürlich immer wieder die Freie Software bzw. die 
Open Source Philosophie als Beispiel für die Offenheit von Wissen und 
Informationen hervor-gehoben. Angesichts der Tatsache, dass Freie 
Software und offene Standards das Erfolgsgeheimnis für die rasante 
Entwicklung des Internet waren, könne es auch für die Wirtschaft und 
für den Staat nur von Nutzen sein, die ursprünglich pro-vozierenden 
Organisations- und Distributionsformen wie einst Napster oder eben 
Freie Software „daran zu messen, inwieweit sie einen Beitrag dazu 
leisten, daß der Zugriff zum Wissen offen bleiben kann" (Kuhlen 2000: 
17), damit würde auch der weltweite „digital divide” geschmälert 
werden können. Mit Freier Software seien große Chancen für die Länder 
des Südens gegeben, sich von der „hohe Kosten verursachenden 
Abhängigkeit von proprietärer (Microsoft-) Software frei-zumachen" 
(Günnewig/Becker 2004: 7).31 Eines der populärsten Beispiele für 
Alternativen zum herrschenden Urheberrechtssystem ist natürlich neben 
der GPL die maßgeblich von Lessig entwickelte alternative 
Lizenzierungspolitik der „Creative Commons" mit dem Label „some rights 
reserved" für Texte, Bilder, Audio- oder Videoproduktion. Hier gibt es 
eine Abstufung der Freiheitsgrade: von restriktiven Lizenzen bis hin 
zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen bzw. bei denen 
auf das Copyright ganz verzichtet wird (creativecommons 2004: o. S.). 
Man kann hier auf das urheberrechtlich geschützte 
Vervielfältigungsverbot verzichten, erhält aber gewisse Kontrolle 
über die Verwendung des Materials durch andere (Nennung des Namens 
oder ob kommerzielle Nutzung erlaubt ist usw.) (vgl. Berry/Moss 2004).
_______________
   Diese Sklaventreiber verstecken sich hinter dem UrhG, um ihre 
   eigene Nacktheit zu verbergen; denn die eigene Leistung der 
   Verwerter wird im Urheberrecht allenfalls als Leistungsschutzrecht 
   geschützt (siehe §§ 85, 87, 94 UrhG)" (Hoeren 2000: 12).
30 http://www.fairtunes.de/fairtunes/portal/home.do
31 Mitunter wird Open Source auch als Wettbewerbsvorteil im 
   internationalen Konkur-renzkampf vor allem gegen die Vereinigten 
   Staaten gepriesen, so beispielsweise der Grünen-Politiker Götz von 
   Stumpfeldt: „Open Source stellt eine besondere Chance für die 
   europäische Software-Branche dar. Zum ersten Mal gibt es hier ein 
   Feld, in dem die USA nicht führend sind" (Stumpfeldt 2000: 48).

106"

Ali Emas/Matze Schmidt

Auf dieses OCR wie immer keine Gewaehr.

Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges 
Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches 
Dampfboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006

Volltext-Archiv aller im Buch verwendeten elektronischen Quellen (ca. 
20 MB):
http://wbk.in-berlin.de/wp_nuss/wp-content/uploads/2007/01/
lit_linksklein.pdf

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