[rohrpost] Fwd: Urteil zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf elektronischen Lernplattformen

Andreas Broeckmann broeckmann at leuphana.de
Die Dez 3 10:12:53 CET 2013


(fwd)

Liebe Lehrende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

lt. Mitteilung der Pressestelle des Bundesgereichtshofes wurde am
28.11.2013 ein Urteil zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf 
elektronischen Lernplattformen von Universitäten verkündet (I ZR 76/12 - 
Meilensteine der Psychologie).

Hier heißt es: "Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat
des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Universität den
Teilnehmern einer Lehrveranstaltung nur dann Teile eines
urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer elektronischen
Lernplattform zur Verfügung stellen darf, wenn diese Teile höchstens 12% 
des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen und der
Rechtsinhaber der Universität keine angemessene Lizenz für die Nutzung
angeboten hat..."

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=66067&pos=0&anz=193

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