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n0name newsletter #114 Mo., 11.06.2007 11:37 CET
ACHTUNG! Umlaute
*Inhalt/Contents*
1. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 18
2. Heil.damm Heil.damm
3. Arbeit ueber ARBEIT
im Comic und in der Verwaltung
4. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 74
34 KB, ca. 11 DIN A4-Seiten
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1.
Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 18
Darknet und Schwarzmarkt sind in Teilen identisch. Nur, dass das
eigentlich wirklich echte wahre (alles Attribute, die der
Original-Ware zu geschrieben werden) dunkle Netz das der Unternehmer
ist. Sabine Nuss weiszt auf den halb-symbiotischen Charakter dieser
Nicht-verbindung hin, auf die Abhaengigkeit des Dunkelnetzes der
legalen Wirtschaft offenbar immer schon mafioesen Kapitals von
der Innovationskraft und Hemmungslosigkeit der informellen Wirtschaft,
des informellen Kapitals, das auf Nachahmung (China's Kopiermarkt,
Brasiliens Generika Medikamente) und Ausbeutung von beinah kostenloser
Arbeitskraft (Programmierer fuer Linux nach Feierabend) setzen muss,
um die Kosten fuer seine Produkte so niedrig wie moeglich zu halten:
"„Und dann bleibt da noch das `analoge Loch', das genauer als
Scheunentor zu bezeich-nen wäre. Selbst wenn mit Hardware-gestützten
Lösungen wie Trusted Computing die digitalen Kanäle maximal gesichert
sind, müssen Werke letztlich sinnlich wahrnehmbar gemacht werden und
können dann wieder digital aufgezeichnet werden” (privatkopie.net,
et al. 2004: 5).
Daher unterliegen die technischen Maßnahmen zur Eigentumssicherung
aus ge-genwärtiger Perspektive immer gewissen Schranken. Eine im
Auftrag von Microsoft geschriebene Studie hält es für sicher, dass
ein sogenanntes „Untergrund-Netz" („darknet")44 immer bestehen
bleiben wird, weshalb es ökonomisch betrachtet letztlich besser sei,
auf Digital Right Management-Systeme zu verzichten:
„There is evidence that the darknet will continue to exist and
provide low cost, high-quality service to a large group of consumers.
This means that in many markets, the darknet will be a competitor to
legal commerce. From the point of view of economic theory, this
has profound implications for business strategy: for example,
increased security (e.g. stronger DRM systems) may act as a
disincentive to legal commerce. Consider an MP3 file sold on
a web site: this costs money, but the purchased object is as useful
as a version acquired from the darknet. However, a securely
DRM-wrapped song is strictly less attractive: although
the industry is striving for flexible licensing rules, customers
will be restricted in their actions if the system is to provide
meaningful security. This means that a vendor will probably make more
money by selling unprotected objects than protected objects. In
short, if you are competing with the darknet, you must compete on the
darknet's own terms: that is convenience and low cost rather than
additional security" (Biddle, et al. 2002: 15)."
Ideologische Maßnahmen zur Eigentumssicherung
Eines der massivsten Probleme nicht nur der Musikindustrie, sondern
aller Inha-ber von Urheberrechten und Verwertungsrechten an
digitalisierten Produkten geistiger Arbeit, die im Internet kursieren,
ist das „mangelnde Unrechtsbewusstsein” der Nutzer. Dies schlägt sich
u.a. in der unverhohlenen Berichterstattung von beispielsweise
Computerzeitschriften nieder, wenn sie werben mit Schlagzeilen
wie „So knacken Sie jeden Kopierschutz!", „So kopieren Sie jede
Audio-CD" oder „Musik-CDs, DVDs, Spiele & Software knacken!" (zitiert
aus Röttgers 2003: 94). Immer wieder gibt es Umfragen und Studien, die
herausfinden wollen, wieso das „Raubkopieren" so selbstverständlich
zum Alltag vieler Menschen gehört und was in den Köpfen dieser
Menschen vorgeht. Eine jüngst im Auftrag des Softwa-re-Konzerns
Microsoft in Auftrag gegebene Studie versuchte beispielsweise her-
____________________
44 Dieses „darknet" ist ihnen zufolge „a collection of networks and
technologies used to share digital content. The darknet is not a
separate physical network but an application and protocol layer
riding on existing networks. Examples of darknets are peer-to-peer
file sharing, CD and DVD copying, and key or password sharing on
email and news-groups." (Biddle, et al. 2002: 1)
64
auszufinden, wie es um die „digitale Mentalität" der Nutzer bestellt
ist, wie stark also ihr Unrechtsbewusstsein bezüglich der
unautorisierten Nutzung geistigen Eigentums ausgeprägt ist. Dabei kam
unter anderem heraus, dass zwar 98 Prozent der Befragten der Ansicht
widersprachen, Software sei ein freies Gut, allerdings gaben knapp
zwei Drittel zu, selbst sogenannte Raubkopien privat zu nutzen.
Generell sahen die Befragten „privates Raubkopieren" als weit weniger
gravierend an als andere Rechtsvergehen, zum Beispiel Ladendiebstahl:
„Im Falle der Urheberrechtsverletzung, die durch digitale
Vervielfältigung begangen wird, bleibt ein intuitives Verständnis für
das damit verbundene Unrecht aus" (Institut für Strategieentwicklung
2004: 4)."
Was ist der Crack einer DVD gegen die Gruendung von Hollywood? Waere
das nicht eine interessantere Frage als der ewige desktruktive
Wut-Slogan "Burn, Hollywood, Burn", der wegschiebt, dass die
Raubkopierer und linken Producer (Wer macht wie Public Enemy's
Videos?) die technischen Techniken der Filmindustrie nutzt und sie
langfristig von der arbeitenden Weltbevolkerung zu uebernehmen sind.
"Die Autoren der Studie erklären dies mit der historisch gewachsenen
Vorstellung des Diebstahls, nach der ein Gegenstand dem Eigentümer vom
Dieb weggenom-men wird, während beim Kopiervorgang das Merkmal der
„Wegnahme" fehlt.45 Halbert formuliert dies bezogen auf die
US-amerikanischen Bürger ganz ähnlich:
„(...) they (die Amerikaner, d. Verf.) see the tangible item (the
book or record) as their personal property to use as they wish.
Instilling a notion of respect for intellectual property
has become a critical task for the owners of intellectual property
rights, however, the subversion of this system is easily accomplished
in everyday life through cultural appropriation" (Halbert 1999: 127)."
Strategisch scheint Microsoft (MS) - vielleicht aus der eigenen
un-verdraengten Tradition des Wegnehmens und Verkaufens seit den
Gruendungstagen durch Gates - erkannt zu haben, dass Piraterie nicht
nur techno-technisch nicht zu verhindern ist, sondern am ideologischen
Kern gearbeitet werden muss. Das verkehrte, also umgedrehte
Verhaeltnis von Diebstahl und Enteignung zum Privateigentum in der
Produktion und Distribution (tatsaechlich findet der Diebstahl -
oder besser, die Enteignung - weit vorher statt, naemlich dort, wo
das Produkt der wirklichen Produzentin genommen wird, um ihr dasselbe
dann zu verkaufen.) kommt in der klein-buergerlichen Moral aus dem
Handelungsprozess heraus genauso zum Tragen wie in den Wuenschen
derselben Menschen. Doch MS's Fazit kann 'natuerlich' nicht
strukturelle Verbilligung heiszen, so wie es Linux Marketing nahelegt,
sondern in einer Verschaerfung der Enteignung der Produzentinnen von
den Produkten ueber die weitergehende Installation von Zugangsrechten
statt Eigentumsrechten.
"Die Autoren der Microsoftstudie wenden sich explizit gegen
Bedrohungs- und Abschreckungsstrategien, wie sie von der Film- oder
Musikindustrie verfolgt wer-den. Vielmehr ginge es darum, künftig den
Begriff des Eigentums zu vermeiden, da dieser sich offensichtlich auf
sachliche Gegenstände beziehe:
„Fälschlicherweise wird nun dieses historisch gewachsene
Eigentumsverständnis auf Ge-genstände übertragen, deren Inhalte
urheberrechtlich geschützt sind. Denn obwohl die Tatsache, dass man
zu einem Computerhändler geht, eine CD-ROM in einer ansprechen-
den Verpackung kauft und auch entsprechend dafür bezahlt, nahe legt,
dass man nun der Eigentümer dieser CD-ROM ist, erwirbt man doch
bezogen auf den Inhalt der CD-ROM, der ja der eigentliche
Kaufgegenstand ist, nur eingeschränkte Verfügungsrechte. (...) An
diesem Punkt wird es helfen, wenn sich mit der Zeit mehr und mehr
der Begriff der Ver-fügungsrechte in den Köpfen der Verbraucher
etabliert. Im Augenblick differenziert der Verbraucher nicht
zwischen dem käuflichen Verfügungsrecht und dem Eigentumsrecht,
das beim Softwareunternehmen verbleibt" (Institut für
Strategieentwicklung 2004: 30).
Das solchermaßen beklagte mangelnde Unrechtsbewusstsein der Nutzer
in Kom-bination mit der permanenten Umgehung der technischen
Kopierschutzmaß-
____________________
45 Bereits Ende der 90er Jahre wurde von entsprechenden Experten
diesbezüglich festge-stellt: „Hier muss in der Tat zunächst ein
spezifisches Unrechtsbewusstsein kulturell entwickelt werden,
etwa dergestalt: `Wer illegal kopiert, klaut, wer unrechtmäßig ver-
vielfältigt, ist ein Dieb!"` (Lehmann 1997: 27).
65
nahmen ruft nicht nur maßlose Vorwürfe und Anklagen seitens der
Lobbyverbände hervor, wie die von Jay Bermans, Chairman der
International Federation of the Phonographic Industry:
„Den Diebstahl geistigen Eigentums unterstützen
Verbrecherorganisationen. Er nährt den Drogenhandel und andere
Schwerverbrechen. Der heutige Kampf gegen Musikpiraterie
ist ein Kampf gegen ein riesiges, organisiertes, illegales
internationales Geschäft" (aus: Günther 2001: 13).
Es werden parallel dazu auch umfangreiche Kampagnen gefahren, um das
Be-wusstsein der Nutzer zu erreichen, so zum Beispiel „Copy kills
Music" (http://www.copykillsmusic.de), eine Kampagne der GEMA und
des Deutschen Musik-rates, die darüber aufklären will, dass schon
10.000 kopierte CDs eine Nachwuchs-band vernichten würden, oder die
Kampagne „Kopien brauchen Originale" aus dem Bundesministerium für
Justiz (http://www.kopien-brauchen-originale.de).46 Es existieren
allerdings durchaus ebenso Gegenkampagnen, beispielsweise der vom
Chaos Computer Club ausgerufene Boykott der Musikindustrie mit dem
Titel „Industry kills Music", wo man sich höchst eigenwillige und
kreative Werbebanner mit Aufschriften wie „Kopiert. Und trotzdem kein
Verbrecher" oder „Wir kön-nen auch ohne die Musikindustrie. Sie ohne
uns aber nicht" frei herunterladen kann, um sie auf die eigene
Homepage zu stellen (http://www.ccc.de/campaigns/music). Eine der
wohl aufdringlichsten Kampagnen ist gegenwärtig die der Film-industrie
mit dem Titel „hart aber gerecht".47 Hier wird mittels Kino-Spots und
Plakaten (zum Beispiel in Lichtspielhäusern, aber auch in den Zügen
der Deut-
____________________
46 Umsatzeinbußen der Musikindustrie werden regelmäßig auf die
unautorisierte Tausch-praxis im Internet zurückgeführt: „Nach
Ansicht von Experten entsteht der Musik-branche durch
Musikpiraterie weltweit ein Schaden von mehr als drei Milliarden
Mark jährlich," so exemplarisch eine Meldung des Branchendienstes
Heise (Heise 2001b). Dies wird immer wieder angefochten, so können
verschiedenen Studien zufolge auch andere Ursachen geltend gemacht
werden, darunter zum Beispiel die allgemeine wirt-schaftliche
Rezession sowie die Konkurrenz durch Video-Spiele und DVDs (vgl.
ZDF heute 2002; Brunn 2004; ausführlicher Zehden, et al. 2003):
„Im vergangenen Jahr haben 21,4 Millionen Personen insgesamt 325
Millionen Rohlinge mit Musik bespielt (Vor-jahr: 259 Mio., +26%).
Jede Person brannte im Durchschnitt 15 Rohlinge mit Musik (Vorjahr:
12 Mio., + 25%). 12,7 Millionen Personen (+59,5%) brannten Musik
auf CD-Rohlinge auch für nicht in ihrem Haushalt lebende Personen.
602 Millionen Songs wurden in Deutschland aus illegalen Quellen im
Internet heruntergeladen. Die Anzahl stagnierte damit auf sehr
hohem Niveau (2002: 622 Millionen). Neuerscheinungen wurden
besonders häufig heruntergeladen. Die Zahl der Downloader wuchs
weiter von 6,4 Millionen auf 7,3 Millionen (+14%). 98,3% davon
luden keine kostenpflichtigen Angebote herunter" (IFPI 2003: o.
S., vgl. auch Haug/Weber 2002).
47 http://www.hartabergerecht.de
66
schen Bundesbahn) die immerzu gleiche Botschaft vermittelt, nämlich:
„Raub-kopierer sind Verbrecher". Ziel der Kampagnen ist es, den
Nutzern, von denen man sehr wohl weiß, dass sie letztlich
Otto-Normal-Verbraucher sind und eben keine „Verbrecher", ein
schlechtes Gewissen beizubiegen. Sie sollen lernen, dass
das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten nicht einfach
eine „Berei-cherung der Gesellschaft" (Wikipedia. Die Freie
Enzyklopädie 2004c) ist bzw. ein Kavaliersdelikt, sondern eine
kriminelle Handlung, die entsprechende Folgen hat. In den Spots von
„hart aber gerecht" werden als „normale Bürger" gestylte Men-
schen im Kontext von Kriminalität gezeigt, das heißt, entweder im
Gefängnis, auf Fahndungsplakaten oder nachts vor dem Computer im
Schummerlicht sitzend, mit dunklen Ringen unter den Augen. Die
Kampagnen-Macher selbst finden die massive Drohung mit der
Staatsgewalt spaßig:
„Mit drastisch-überzogenen, aber humorvollen Spots und Print-Motiven
wollen die Ver-bände der Filmindustrie unter dem organisatorischen
Dach der Zukunft Kino Marketing GmbH (ZKM) die öffentliche Diskussion
anregen und das Unrechtsbewusstsein der Be-völkerung schärfen. Ziel
ist es, die Illegalität des Raubkopierens aufzuzeigen und ins Be-
wusstsein zu rücken" (Zukunft Kino Marketing - ZKM 2003).
Die Kampagnen reichen vom Einsatz einer „Copypolice" in Schulen bis
hin zu eigens eingestellten „Piraterie-Beauftragten" in
Medienkonzernen. Es gibt massen-weise Lobby-Organisationen, die
gegen „Piraterie" kämpfen und mobilisieren, die Jagd auf die
sogenannten „Raubkopierer" ist längst zum Geschäftszweig gewor-
den. Röttgers beschreibt die Praxis von Sicherheitsfirmen, welche
die Peer-to-Peer-Netze mit falschen oder defekten Dateien überfluten
oder Verfahren planen, welche die Computer der Netznutzer zum
Abstürzen bringen können. Das amerikanische Justizministerium plant
gegenwärtig ganz unter dem Zeichen eines Erziehungs-auftrages eine
Abteilung namens „Internet Use Education Program" einzurich-
ten, „um die Menschen über die Besitzverhältnisse am geistigen
Eigentum und die Strafen aufzuklären" (Rötzer 2004: o. S.).
Rechtliche Maßnahmen zur Eigentumssicherung
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausweitung der internationalen
Märk-te sowie der zunehmenden Verbreitungsmöglichkeit von
digitalisierten Informa-tionsartefakten ist eine flankierende Reform
des Rechts auf internationaler Ebene entsprechend wichtig.
Zwischenstaatliche Übereinkünfte über „Immaterial-Güter" gibt es
zwar schon seit dem 19. Jahrhundert. Aber die historische Entwicklung
des internationalen Regimes zur Regelung der Rechte an geistigem
Eigentum spiegelt den Umstand, dass geistig-kreative Schöpfung zu
einem immer wichtigeren Handels-gut auf dem Weltmarkt geworden ist.
Zu den ersten internationalen Verträgen gehört das „Pariser Abkommen
für den Schutz von Industriellem Eigentum" von
67
1883 (für Erfindungen) und das „Berner Abkommen zum Schutz von Werken
der Literatur und Kunst" von 1886. In diesen Verträgen ging es
maßgeblich darum, dass die Unterzeichnerstaaten den Urhebern der
anderen Vertragsländer einen Schutz ihrer Werke gewähren. Diese
beiden Verträge fusionierten einige Jahre später zu einer gemeinsamen
Administration und gingen schließlich ein in die Grün-dung der
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Jahre 1967. Die
WIPO (mit heute 183 Mitgliedsstaaten) ist eine Unterorganisation der
UNO und hat die Aufgabe, die mittlerweile 23 internationalen
Vereinbarungen zum interna-tionalen Schutz geistigen Eigentums zu
verwalten. In den Jahrzehnten nach der Gründung der WIPO wurde
allerdings Kritik an der Wirksamkeit der Organisati-on laut. Demnach
fehlte es der WIPO an Streitbeilegungs- und Durchsetzungs-
mechanismen, bestimmte Länder blieben den Abkommen gleich ganz fern.
Dazu kam, dass besonders in Entwicklungs- und Schwellenländern der
Schutz geistigen Eigentums kaum gewährt bzw. durchgesetzt wurde.
Zugleich stieg die grenzüber-schreitende „Produktpiraterie" ebenso
wie die Praxis der „Raubkopien" sprung-haft an. Davon sah sich vor
allem die USA massiv betroffen und sie war es auch, die massiv
darauf drängte, dass geistiges Eigentum künftig im Rahmen der Welt-"
Erinnerer: geistiges Eigentum ist basal Privateigentum. Ob im Kopf
oder in der Hand basiert es auf den materiellen Bedingungen von
Herstellung und Verbrauch.
"handelsorganisation (WTO) international verhandelt wird (vgl.
Staehlin 1997). Im Zuge der Gründung der WTO im Jahre 1994 wurde
daher das TRIPS (Trade Related Intellectual Property Rights) als
eine der drei Säulen der WTO (GATT, GATS, TRIPS) etabliert. Das
Abkommen umfasst die ganze Palette der verschie-denen Rechtsgebiete
des geistigen Eigentums, vom Urheberrecht, Markenrecht und
Patentrecht über geographische Angaben, Geschmacksmuster bis hin
zum Schutz nicht offengelegter Informationen (Geschäftsgeheimnisse).
Dies betrifft so verschiedene Sachgebiete wie Musik, Literatur,
Softwareprogramme, Filme, Kunstwerke, Farben (Magenta/Telekom),
Buchstaben(kombinationen), Redewen-dungen, Marken wie Mickey Mouse,
Rolex oder Adidas, Portwein aus Portugal, das IntercityExpress-Design
der Deutschen Bahn, pharmazeutische Produkte, biologische
Mikroorganismen, Pflanzensorten, und vieles andere mehr. Mit TRIPS
wurden alle der WTO angehörigen Mitgliedsstaaten (gegenwärtig sind
das 149) automatisch den beiden oben genannten internationalen
Verträgen unterworfen (Berner und Pariser Übereinkunft). Der
Geltungskreis dieser Konventionen konn-te so international
ausgeweitet werden. Außerdem war von nun an bei Nicht-Beachtung
der Verpflichtungen aus diesen Vereinbarungen der Streitbeilegungs-
mechanismus der WTO anwendbar. Die WIPO hatte von nun an zusätzlich
die Aufgabe, die Implementierung der TRIPS in den Entwicklungs- und
Schwellen-ländern beratend zu begleiten.
Die Formierung des Rechts für digitale Inhalte geistig-kreativer
Schöpfung hatte allerdings noch die WIPO bereits Mitte der 90er Jahre
federführend initiiert. Am
68
21. Dezember 1996 wurden der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright
Treaty = WCT) und der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger
(WIPO Performances and Phonograms Treaty = WPPT) unterzeichnet. Diese
zwei soge-nannten „Internet-Verträge" (Ficsor 2002) wurden explizit
„im Hinblick auf die tief greifenden Auswirkungen der Entwicklung und
Annäherung der Informati-ons- und Kommunikationstechnologien auf die
Erschaffung und Nutzung von Werken der Literatur und Kunst" verfasst
(Deutscher Bundestag 2002: 8). Es soll-te Grundlage bilden für einen
möglichst weltweiten und hohen Schutz Geistigen Eigentums:
„Angesichts der Volatilität [Gesamtrisiko einer Investitions- oder
Finanzierungsmöglichkeit, n0name] des geistigen Eigentums und der
zunehmenden Globalisierung auch der Märkte für urheberrechtlich
geschützte Werke ist ein derartiges wünschenswer-tes hohes
Schutzniveau in der heutigen Zeit nur noch dadurch zu verwirklichen,
dass derartige Schutzstandards international - möglichst weltweit
- festgeschrieben werden" (Deutscher Bundestag 2002: 41).
Der WIPO-Urheberrechtsvertrag enthält dabei u.a. und als wesentliche
Neuerung ein explizites und ausschließliches Online-Recht, das heißt,
das Recht der öffent-lichen Zugänglichmachung („Right of Making
available"), also das Digitalisieren und das anschließende Einstellen
von Objekten in ein Netzwerk. Es wird hier explizit formuliert, dass
„die Urheber von Werken der Literatur und Kunst das ausschließliche
Recht (haben), die öffentliche drahtlose oder drahtgebundene
Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben, einschließ-lich der
Zugänglichmachung ihrer Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern
der Öffent-lichkeit an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich
sind” (Art. 8 WCT, zit. aus: Deut-scher Bundestag 2002: 10).
Mit dieser Formulierung wird klar gestellt, dass auch das Publizieren
von Werken mittels elektronischer Datenverarbeitung insbesondere im
Internet dem Ausschließ-lichkeitsrecht des Urhebers unterliegt
(Flechsig/Kuhn 2004: 14). Die Definitions-macht des Begriffs
„Öffentlichkeit" überlässt dieser Vertrag der jeweils nationalen
Legislative, festgelegt wird jedoch, dass die „rein private
Kommunikation" von diesem Ausschließlichkeitsrecht ausgenommen werden
soll. Das heißt, dem bislang im Urheberrecht vorgesehenen Recht auf
eine begrenzte Vervielfältigung („Fair Use” in den Vereinigten
Staaten bzw. das „Recht auf Privatkopie" für die Bundes-republik
Deutschland) soll offensichtlich auch im digitalen Zeitalter nichts
entge-genstehen (dazu gleich mehr).
Eine weitere wesentliche Vorgabe der internationalen Verträge ist,
dass in den WCT/WPPT-Vertragsländern (gegenwärtig WCT: 58 und WPPT:
57) technische Maßnahmen zur Wahrung der zugestandenen Urheberrechte
ebenfalls Schutz erfahren, so sollen „wirksame Rechtsbehelfe gegen
die Umgehung wirksamer tech-nischer Vorkehrungen" (Art. 11 WCT, zit.
aus: Deutscher Bundestag 2002: 11)
69
etabliert werden. Die beiden hier erwähnten Regelungen (Artikel 8 und
11), die auch Teil des zweiten WIPO-Vertrags über Darbietungen und
Tonträger sind, sind in den Vereinigten Staaten bereits zwei Jahre
nach Unterzeichnung der WIPO-Verträge umgesetzt worden, und zwar im
Rahmen des Digital Millennium Copy-right Act (DMCA), der vom
damaligen Präsidenten Bill Clinton im Oktober 1998 unterzeichnet
wurde (vgl. U.S. Copyright Office Summary 1998: 1; siehe auch
Bollier 2002: 124). Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) war
interna-tional richtungweisend.
Was den urheber- und strafrechtlichen Umgang mit digitalen Kopien
und Tauschbörsen betrifft, so ist der Gesetzgebungsprozess in den
verschiedenen Nationen immer noch nicht vollendet. In den USA liegt
gegenwärtig ein Gesetz zur Verhandlung im Senat vor, welches das
Aufnehmen von Kinofilmen im Kino und das Anbieten von Dateien in
Tauschbörsen zu einer Straftat macht, die auch das FBI verfolgen
kann (Rötzer 2004),48 auch Spanien geriet mit einem neuen Gesetz in
die Schlagzeilen, wonach für den Besitz und das Benutzen von
Software, die Kopierschutz aushebeln kann, eine Gefängnisstrafe
droht (Streck 2004: 9). In Deutschland war ganz im Sinne der
internationalen Angleichung der Rechte des Geistigen Eigentums der
Anlass für die Reform des Urheberrechtsgesetzes „pri-mär die
Umsetzungsverpflichtungen aus der EU-Richtlinie und den beiden WIPO-
Verträgen" (Nitschke 2004: o. S.). Die Umsetzung der WIPO-Verträge
erfolgte wiederum im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie
2001/29/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001
„zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der
verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" mit dem
Inkrafttreten des neuen Urheberrechts am 13. September 2003 (vgl.
Hoeren 2003: 398). Mit diesem „Ersten Korb" der Novellie-
rung des Urheberrechts wurden die fristgebundenen Vorgaben des
EU-Rechts umgesetzt. Kurz nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden
Software-Programme,
____________________
48 Dass die Anpassung des privateigentumsrechtlichen Rahmens an die
neuen Technologien zuvorderst von den Vereinigten Staaten
vorangetrieben wurden, erstaunt angesichts der Zahlen des globalen
Datenverkehrs wenig: „80% des WWW-Netzverkehrs ging im Jahr 2000
auf nur 0,5% aller Websites, nur 1000 (weit überwiegend
US-amerikanische) Websites zogen mehr als die Hälfte aller
Seitenaufrufe an sich. Über 90% der Websites lagen innerhalb der
OECD-Staaten[1]. Die Topographie des globalen Datenverkehrs und
des Angebots von Informationen (Inhalten) ist ungleich und vor
allem US-zentriert (...)." (Rifling 2003: o. S.) Auch die
amerikanische Juristin Jessica Litman schreibt: „Copyright Owners
argued that the United States currently dominated the world in
film, music, television, computer software, and database, and if
the internet weren't made safe for copyright owners, either all
the people in all the other countries would get together and steal
all our stuff (...)" (Litman 2001: 26).
70
die Kopierschutz bei AudioCDs umgehen können (beispielsweise CloneCD),
auf den Index gesetzt und aus dem Verkehr gezogen (Planetopia 2003).
Alles, was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den
Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem „Zweiten Korb"
vorbehalten und wurde „in Arbeitsgruppen mit den beteiligten
Verbänden, Wissenschaftlern und Praktikern sowie Vertretern
der Länder gründlich beraten" (Zypries 2003: o. S.).49 An den
Stellungnahmen der beteiligten Interessensgruppen und an den
Ergebnissen der verschiedenen Arbeitsgruppen50, die im Rahmen der
kooperativen Gesetzgebung diskutierten, wird die ganze Bandbreite
der umstrittenen Punkte und der sich entgegenstehen-den Interessen
deutlich, die hier nicht alle berücksichtigt werden (so
beispielsweise die Neuregelung der Pauschalvergütungspraxis). Es
soll als eine der umkämpftesten Regelungen im Folgenden auf die
Privatkopie eingegangen werden.
Der Kampf um die Privatkopie
Die an die IuK Technologien angepassten Gesetze sind Gegenstand
erbitterter gesellschaftlicher Auseinandersetzungen, einer der
Hauptstreitpunkte sind derzeit die offensichtlich im Gegensatz
stehenden Regelungen, dass einerseits die Privat-kopie weiterhin
erlaubt sein soll, andererseits aber die Rechteinhaber ihre Werke
mit Technologien schützen dürfen, deren Umgehung verboten ist, so
dass mitunter gar keine Privatkopien möglich sind (wenn
beispielsweise ein DRM-System nur eine oder gar keine Kopie
ermöglicht), obgleich eine solche Kopie rechtlich zu-lässig wäre
(vgl. auch Abdallah, et al. 2004). Fest steht nun, dass es keine
Durch-setzung der Privatkopie gegen diesen Kopierschutz geben
soll,51 trotz allen Wi-derstands von Bürgerinitiativen wie
„Rettet die Privatkopie" (www.privatkopie.net), Juristen,
Wissenschaftsverbänden, Verbraucherschutzorganisationen etc. Dem
____________________
49 Die Bundesministerin der Justiz hat zu allen Themenkomplexen der
Urheberrechts-novelle eine Arbeitsgruppe mit insgesamt elf
themenspezifischen Unterarbeitsgruppen eingerichtet. In diesen
Arbeitsgruppen haben Vertreter der Verbände von Urhebern,
Verbrauchern, Verwertem und der Geräteindustrie sowie
Repräsentanten der Verwertungs-gesellschaften, der Wissenschaft
und der Länder mitgewirkt.
50 Dies alles ist gut dokumentiert unter http://www.urheberrecht.org
oder unter http://www.kopienbrauchenoriginale.de, ein
Kampagnen-Portal des Bundesministeriums der Justiz.
51 „Im Klartext bedeutet das also: Das eigens klargestellte Recht auf
digitale Privatkopien ist eine bloße Farce, da es faktisch nicht
mehr existiert, sobald Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden.
Die zur `Durchsetzung' des Privatkopierrechts geschaffene Verpflich-
tung der Rechteinhaberinnen, ihr Werk zugänglich zu machen, läuft
faktisch leer: Die digitalen Werke müssen nur in analoger Form zur
Verfügung gestellt werden, was je nach Art des Werkes unnütz oder
unmöglich ist" (Nitschke 2004: o. S.).
71"
_____
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/OECD
Ali Emas/Matze Schmidt
Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges
Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches
Dampboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006
Volltext-Archiv aller im Buch verwendeten elektronischen Quellen (ca.
20 MB)
http://wbk.in-berlin.de/wp_nuss/wp-content/uploads/2007/01/
lit_linksklein.pdf
------------------------------------------------------------------------
2.
Heil.damm Heil.damm
(38317)
Heil.damm Heil.damm, small city of dreams
And everything you fight ain't always what it seems
Too much, too many Bonos, too much
Too much, too many attac, too much!
(c) 2007
------------------------------------------------------------------------
3.
Arbeit ueber ARBEIT
im Comic und in der Verwaltung
Das globalRADIO im Mai 2007 bekam nicht nur spontane Unterstuetzung
vom freifunk.net berlin (http://freifunk.net/wiki/FreifunknetzBerlin),
um Netz und Stream zu haben. Haben hatte die Kleinst-Redaktion auch
den Comic Renate 14 "Arbeit"[1], fuer den diesmal "gerabeitet haben":
Sophia Lipburger, Don Toraneko, Jim avignon, Josz Schaub, Konstantin
Wetzel, Laura Pellegrinelli, Miromi, Ol, Nettmann, Sasa, M. May-Lee
Sia, Johnnie Bravo, Paem, Romy Ilano, CX Huth, Ulli Lust, Auge,
Anette Koelm, Andy leuenberger, Bryce, Kata Buergerkrieg, Katja
Sittig. Das Kulturamt Mitte zahlt hier mit und gleich auf der ersten
Seite mit gewinnt einer in der Schlange vor dem Reichstag die Niete
in der Arbeitslotterie. Was ist hier falsch? Steht der Mann hier vor
der richtigen Adresse?
Auch wenn die geschoenten Statistiken sagen, die BRD haette weniger
Arbeits-Lose[2], hat sie doch mehr Reserve und Armee als je zuvor.
Auf Seite 119 des Klassikers "Karl Marx Grundbegriffe leicht
gemacht"[3] steht schon (immer dieses "schon" wie in der Bibel)
...nein, *sagt* die Figur, die im Panel am Backofen steht in die
Sprechblase: "Das Kapital ist auf die Arbeiter angewiesen, die
Arbeiter aber nicht auf das Kapital. Ihre Kraft liegt in ihrer
Arbeit!". Wir sehen (immer dieses verallgemeinernd schulische "Wir
sehen"), dass dieser Stand der Dinge und des Bewusztseins ersteinmal
wieder erreicht werden muss. Wenn Anette Comics zeichnet, reicht es
da nicht im Licht der Smiley-Sonne "jetzt mal an"-zufangen? Der
emanzipatorische Zeichenstift, der hier die vereinzelte,
halborganisierte Zeichnerin, die gerade in Renates
Comicbibliothek[4] queergelesen hat, mit ihrem emanzipatorischen
Zeichenstift zeigt, muss der sich messen lassen an dem, was zu
Sach-Comics von Rius[5] hoch-Verlags-offiziell vor 27 Jahren (1980)
gesagt wurde?:
"SIE SCHAERFEN DAS 'BEWUSZTLOSE' MASSENMEDIUM COMICS KRITISCH AN.
SACH-COMICS LIEFERN BERICHT, DOKUMENTATION, ANALYSE UND GAGS ZU
PERSONEN UND THEMEN, DIE UNS HISTORISCH-POLITISCH-SOZIAL-
PSYCHOLOGISCH ETWAS ANGEHEN."
Statistik hilft und hilft wieder nicht. Jim avignon's "PRODUCTION
IN TIME" zeigt leider nur die Haelfte des Zuammenhangs aus
gestiegener Produktivitaet auf Basis der Maschinen, gebaut von
Maschinen, gebaut von Arbeitern, in bezug zum damit sinkenden Wert
der Ware Arbeit. Doch die naechste Seite mit einer Karikatur-
Bilderfolge aus den 60ern macht wenigstens die Rolle des
personalisierten Kapitals und die Defensive des aktuellen
Arbeiterkampfes klar, wenn es um Lohndumping und "Kriegsgefahr" geht.
Der Blaumanntraeger zieht mit seinem Protest gegen niedrigere Loehne
und laengere Arbeitszeit wieder ab, nachdem der Anzugtraeger ihm was
vom Risiko des Unternehmers vorgeheult hat.
Aber fuer Josz' inneren Protagonisten geht am Ende trotzdem die
strahlende Sonne auf, nachdem er die ESC-Taste gedrueckt hat,
waehrend Ol's "Arbeiterbewegung" nur regressives Poppen der Haus-Frau
durch den angestellten Mann ist.
Wieviel Arbeit gearbeitet wird und was da gemacht wird bei Rewatex
oder in der Fabrik hinter nettmann's Ruecken, muss gegengelesen
werden mit Sachen von Spoukthedog[6] zum Beispiel. Spouk at
Wallstreet laueft die Gewinn-Kurven rauf und runter und faellt vom
Gipfel in den Boersen-Crash. War das alles? Bewegungslinien?
"Die Arbeitsagentur würde gern nach den Statistikrichtlinien der
Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour
Organisation [ILO], Genf) vorgehen. Das ILO-Konzept, das
»international anerkannt« sei, so lobt die Arbeitsagentur, gehe
nämlich davon aus, daß »schon eine Wochenstunde Arbeit die
Erwerbslosigkeit beendet«. Eine Stunde Arbeit pro Woche – und schon
ist man nicht mehr arbeitslos."
Matze Schmidt
Renate 14 "Arbeit", erhaeltlich z.B. im Shop Neurotitan in der
Rosenthalerstraße 39 Berlin-Mitte fuer, ich glaube, 8,- EURO
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[1] Vielen Dank an Auge von Renate Comics, http://www.renatecomics.de
[2] "weil im April 2634000 Arbeitslose aus der Statistik
herausgenommen wurden" (http://www.jungewelt.de/2007/05-29/001.php?
sstr=arbeitslose)
[3] Auch bekannt als _Marx fuer Anfaenger_ (Marx for Beginners
http://www.grovel.org.uk/reviews/marx01/marx01.htm) Riesen-Comic.
Diwan-Verlag: West-Berlin, 1974. antiquarisch fuer ca. 5,- bis
8,- EURO
[4] In der Tucholskystr. 32, 10117 Berlin
[5] Kuerzel fuer Eduardo del Rio, Autor von _Marx fuer Anfaenger_
[6] www.spoukthedog.com
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4.
Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 74
Nachdem die Barriere abgebaut war, kam Roman wieder runter.
"Extreme Schwankungen der Binnenstruktur, "Extreme Schwankungen der
Binnenstruktur", kam es aus dem Leisesprecher.
Teil 75 im n0name newsletter #115
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