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Die Jan 2 22:50:27 CET 2007


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n0name newsletter #101 Di., 02.01.2007 08:22 CET

*Inhalt/Contents*

0. Deutschland bemueht sich um Fuehrung
1. Gebt-uns-Alternativen-Dummies
2. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 7
3. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 64

22 KB, ca. 3 DIN A4-Seiten

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0.

Deutschland bemueht sich um Fuehrung

http://www.arbeitermacht.de/ni/ni116/eu.htm

http://www.streitkraeftebasis.de/portal/a/streitkraeftebasis/kcxml/
04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLt4g39QkASYGYJu4h-pHoYm7BCLEgfW99X4_83
FT9AP2C3NCIckdHRQAbXCKW/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfOF84Vkg
!?yw_contentURL=/01DB040000000001/W26VHKKX915INFODE/content.jsp

http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Bundeswehr/battlegroup.html

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1.

Gebt-uns-Alternativen-Dummies

http://www.morgenpost.de/desk/1163726.html

http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/waschen_rasieren_kurt_beck_
162006161216_117_3.htm

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2.

Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 7

Lassen sich OS und Datenaustausch nicht herleiten aus der 
Produktivitaet der Arbeiter ueberhaupt, aus einer, die - neben der, 
einer Notwendigkeit folgenden, Lohnarbeit - Dinge weiterverarbeiten? 
Sabine Nuss findet einen Anfang in der allgemein bekannten Debatte:

"An diesen beiden Phänomenen - Filesharing und Freie Software/
Open Source - entzünden sich Debatten, in denen sich grob gesagt 
zwei Positionen gegenüber-stehen und bekämpfen. Während die eine 
Seite befürchtet, dass geistiges Eigen-tum und damit die 
bürgerliche Rechtsordnung durch die neuen Informations- und 
Kommunikationstechnologien zur Disposition gestellt wird, befürchtet 
die andere Seite, dass geistiges Eigentum mit diesen Technologien 
besser denn je geschützt werden kann. Stehen hinter der ersten 
Position häufig klare Umsatz-und Gewinninteressen, wobei in der 
Begründung allerdings auf Wachstum, Be-schäftigung und Wohlstand 
abgehoben wird, geht es auch den Verfechtern eines freien 
Informationsflusses im Netz nicht einfach um das Sonderinteresse 
einzel-ner Computerfreaks, sondern „um die Bürgerrechte aller" 
(Moldenhauer 2004: 29). So wird befürchtet, dass ganz allgemein 
Wissen, kulturelle Güter und lebens-wichtige Informationen immer 
mehr zu Ware werden und damit der Allgemein-heit nicht mehr 
unumwunden zur Verfügung stehen. Die Balance zwischen Pri-vat- und 
Allgemeininteresse verschiebt sich in dieser Lesart zugunsten der 
Partikular-interessen großer Medienkonzerne.
   Die Praxis der Freien Software/Open Soure dagegen erscheint in 
manchen Kreisen als Mittel einer antikapitalistischen Politisierung. 
So wird zuweilen ange-nommen, dass die Art und Weise, wie Freie 
Software produziert wird, verallgemeiner-bar sei, womit der 
Kapitalismus auf lange Sicht überwunden würde. Unabhängig von dieser 
eher marginalen Debatte wird der Aufbau eines umfassenden Regimes 
zum Schutz des geistigen Eigentums als Voraussetzung für einen 
Handel mit solchen neuen digitalen Gütern als eine der 
„brisantesten politischen Streitfragen" (Flicks/Poltermann 2002: 9) 
unserer Zeit betrachtet."

Und weiter:

"In der vorliegenden Arbeit sollen diese hier skizzierten Strategien 
der Eigentums-sicherung, die Versuche ihrer Umgehung, die alternativen 
Praxen und die sich daran entzündenden Debatten im informationellen 
Kapitalismus genauer unter-sucht und anhand von Filesharing und 
Freier Software/Open Source illustriert werden, auch im Hinblick 
darauf, inwieweit den Praxen, die das geistige Eigen-tum in Frage 
stellen, tatsächlich ein subversiver Charakter zukommt, der über 
normale Anomien (wie sie z.B. auch beim Diebstahl von Sacheigentum 
vorlie-gen) hinausgeht. Allgemeiner ausgedrückt: Es soll untersucht 
werden, in welcher Weise sich der informationelle Kapitalismus durch 
seine Versuche der Sicherung des geistigen Eigentums weiter 
entwickelt.
Dabei wird sich zeigen, dass bei den Debatten um geistiges Eigentum 
zum einen einige Annahmen stillschweigend vorausgesetzt werden, die 
selbst fragwür-

15

dig sind, zum anderen, dass die sich einander widersprechenden 
Positionen mehr Gemeinsamkeiten aufweisen, als ihren Vertretern selbst 
bewusst ist. Erst vor die-sem Hintergrund lässt sich diskutieren, 
inwiefern scheinbar „systemsprengende" Praxen wie die Freie Software 
oder auch die das Privateigentum in Frage stellende Praxis des 
Filesharing tatsächlich subversiven Charakter haben oder inwiefern sie 
im kapitalistischen Sinne möglicherweise integrierend wirken und 
eventuell dazu beitragen, dass für die spezifisch stoffliche 
Beschaffenheit der digitalen Sphäre eine geeignete 
Eigentumskonfiguration gefunden werden kann - „geeignet" inso-
fern, als die kapitalistische Reproduktion auch unter den Bedingungen 
der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien funktioniert."

Anomalie und Subversion werden als Begrifflichkeiten aufgefahren, die 
dem konkurristisch organisierten, gleichsam zum Organismus gemachten 
oekonomischen Ausbeutungssystem entgegenstehen. Nuss' Programm ist das 
folgende:

"Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit („Teil I Aneignungskonflikte") 
geht es um die spezifischen Aneignungskonflikte des informationellen 
Kapitalismus. Die Untersuchung dieser Auseinandersetzungen beginnt mit 
einer Beschreibung des historischen Kontexts, in dem der Konflikt um 
geistiges Eigentum aufgetreten ist, wobei dies kritisch entlang dem 
Diskurs von der Informations- und Wissens-gesellschaft erfolgen soll, 
da diese Begrifflichkeiten regelmäßig den Bezugspunkt in den Debatten 
um geistiges Eigentum darstellen (Kapitel 1 „Der informationelle 
Kapitalismus"). Daran anschließend soll die Entstehung des Internet 
und die Funktionsweise des Urheberrechts erläutert werden, da 
Technologie und Recht das Spannungsverhältnis darstellen, in dem sich 
Filesharing und Freie Software/Open Source verorten (Kapitel 2 
„Technische Möglichkeiten und kapitalistische Restriktionen")."

Wo doch aber Technologie und Recht im Kapitalismus dessen 
Funktionselemente darstellen.

"In einem weiteren Schritt werden die eigentumsrechtlichen De-
batten wiedergegeben. Sowohl die konservative Position für eine 
restriktive Eigen-tumssicherung als auch die entgegengesetzte 
Position eines weniger restriktiven Zugangs sollen idealtypisch 
dargestellt werden (Kapitel 3 „Die aktuelle Debatte um geistiges 
Eigentum").
Bei den in Teil I dargestellten Aneignungskonflikten wird deutlich, 
dass hin-sichtlich der kategorialen Bestimmung von Eigentum erhebliche 
Leerstellen exis-tieren. Im zweiten Teil soll es daher um die 
historische Spezifik des bürgerlichen Eigentums gehen. Dabei wird 
zunächst die mit John Locke begründete und seither in dieser 
Traditionslinie stehende bürgerliche Eigentumstheorie erörtert" 
(Kapitel 4 „Das herrschende eigentumstheoretische Paradigma")."

Wobei die Betrachtung der Vorlaeufer, naemlich Hobbes bis hin zu 
Platon interessante Aspekte bezueglich des Naturalismus-Vorwurfs 
aufbringen kann, vor allem in Bezug zur ideologischen Legitimierung 
des buergerlichen Staates eben durch die buergerliche Theorie, deren 
Neutrale nie gegeben war und insofern ihre Buergerlichkeit, namelich 
die geistige Sicherung der angeblichen Herkunft von Besitz nicht 
ueberrascht.

"Wie sich im Verlauf der Untersuchung zeigen wird, liegt eben diese 
Theorie beiden sich bekämpfenden Positionen gleichermaßen zugrunde, 
während sich ihre widerstreitenden Elemen-te lediglich auf der 
Oberfläche bewegen.
Allerdings ergibt die Analyse dieser bürgerlichen Eigentumstheorie 
wesentli-che Unzulänglichkeiten: Eigentumsverhältnisse werden 
naturalisiert und daher geschichtslos rückprojiziert auf 
vorkapitalistische Zeiten. Die Kritik an einer sol-chen 
Ent-historisierung herrschender Verhältnisse ist dabei nicht einfach 
eine Frage

16

der theoretischen Kür, sondern wendet sich gegen den 
„propagandistischen" Ef-fekt dieser Theorie, der auch in der 
aktuellen Debatte um geistiges Eigentum wirksam ist. Es ist daher 
nötig, sich mit der Historizität von Eigentum ausführli-cher zu 
beschäftigen."

Ist das so? Muss die Geschichtlich*keit* des geistigen Privateigentums 
bearbeitet, oder muesste Geschichte von geistigem Privateigentum 
recherchiert werden, die dann zeigen hilft, wie das Muss der 
'Erfindung' des geistigen Eigentums zustande kam und kommt?

"Dies ist allerdings ein voraussetzungsreiches Unterfangen, da hier 
elementare epistemologische Schwierigkeiten auftreten. Mit Gadamers 
Überlegungen zum Zeitenabstand soll problematisiert werden, dass „der 
Blick zurück" nicht ungetrübt ist von Denkformationen der Gegenwart. 
Aber auch das Wissen der Gegenwart ist nicht einfach durch das Objekt 
der Anschauung selbst gegeben, sondern entsteht erst im Kontext 
spezifischer Formierungs- und Macht-verhältnisse, wie sie in der 
Foucault'schen Archäologie untersucht wurden (Kapi-tel 5 
„Epistemologische Probleme der Untersuchung von Eigentum").
Auf dieser Grundlage werden in Kapitel 6 („Nicht-kapitalistisches 
Eigentum und historische Produktionsweisen") vorbürgerliche 
Eigentumsverhältnisse als Folie zur Herausarbeitung der 
Charakteristiken des bürgerlichen Eigentums diskutiert. 
Daran anschließend wird mit Hilfe der Marx'schen Eigentumskonzeption, 
wel-che die angesprochenen epistemologischen Grenzen in einer ganz 
bestimmten Weise berücksichtigt, die historische Spezifik des 
bürgerlichen Eigentums entwi-ckelt (Kapitel 7 „Charakteristiken des 
bürgerlichen Eigentums").
   Erst auf der Basis der hier entwickelten Bestimmung des 
bürgerlichen Eigen-tums ist es möglich, sich der „doppelten Spezifik" 
des geistigen Eigentums zu widmen: zum einen seiner historisch-
spezifischen, nämlich kapitalistischen Ge-stalt, zum anderen - 
innerhalb der kapitalistischen Ordnung - seiner spezifischen 
institutionellen Gestalt als nicht einfach Eigentum, sondern als 
geistiges Eigen-tum. Dieses Doppelte gilt es in der Analyse auseinander 
zu halten, um herausar-beiten zu können, inwiefern Immaterielles wie 
geistig-kreative Schöpfung (wie in den Debatten so häufig impliziert) 
nicht „das ganz andere" ist und inwieweit es als kapitalistische 
Kategorie aber doch „anders” sein muss (Kapitel 8 „Geistiges Eigentum 
als Voraussetzung der Warenform für immaterielle Güter").
   Im dritten Teil werden „Entwicklungstendenzen im informationellen 
Kapita-lismus" untersucht. Dabei wird zunächst mit dem bislang 
erarbeiteten eigentums-theoretischen Instrumentarium die aktuelle 
Debatte um geistiges Eigentum kri-tisch analysiert und gezeigt, dass 
sich die einander gegenüberstehenden Argumen-tationsfiguren auf dem 
gleichen theoretischen Feld bewegen (Kapitel 9 „Kritik der Kritiken 
am geistigen Eigentum"). Der Kampf zwischen den beiden Seiten trägt 
letztlich der Herstellung der kapitalistischen Reproduktionsfähigkeit 
unter den Bedingungen der Informations- und Kommunikationstechnologien 
bei. Deren konkrete Gestalt bildet den Gegenstand in Kapitel 10 
(„Copyriot und Copyright: Von der Subversion zur Herausbildung neuer 
Produktions- und Distributions-formen im informationellen Kapitalismus
").

17"

In

"Teil I
Aneignungskonflikte im Zeitalter des Internet"

werden auch bereits die ersten Zweifel am neuen Paradigma der 
halb-automatisierten Kopfarbeit beschrieben und die erste Referenz 
erwaehnt: Castells, dessen Megastudie einer "Netzwerkgesellschaft" 
zum Upgrade des Kapitalismus wird.

"1 Der informationelle Kapitalismus

Es ist kein Zufall, dass die Debatte um geistiges Eigentum in einer 
Zeit aktuell wird, in welcher die Rede von der Informations- oder 
Wissensgesellschaft zum herrschenden Diskurs geworden ist. Die 
Ablösung der Industriegesellschaft im ausgehenden 20. Jahrhundert wird 
in dieser Lesart maßgeblich damit begründet, dass Wissen und 
Informationen zunehmend an Gewicht gewinnen, nicht nur in der 
Produktion, auch die hergestellten Produkte sollen zunehmend Resultat 
geis-tiger Schöpfung sein. Schätzungen zufolge soll der Anteil der 
über Rechte an geistigem Eigentum geschützten Güter am internationalen 
Handel von früher 10 bis 20% auf über 60 bis 80% in den kommenden 
Jahren steigen (Seiler 2000: 86). Nach Angaben der International 
Intellectual Property Alliance (IIPA) ist die Rechteindustrie in den 
letzten 20 Jahren in den USA mehr als doppelt so schnell gewachsen wie 
der Rest der Wirtschaft)1. War Sacheigentumsrecht die bestimmen-
de Rechtsform in der Industriegesellschaft, gilt nun geistiges Eigentum 
als in der „Wissensgesellschaft" oder „Informationsgesellschaft" 
zentrale Rechtsinstitution. Im folgenden soll der Diskurs der 
Informations- oder Wissensgesellschaft näher betrachtet werden, da 
seine Entstehung und Verbreitung selbst Indiz der gesell-
schaftlichen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten ist, die den 
Kontext des hier zu untersuchenden Gegenstands bilden. Mit einer 
kritischen Nachzeichnung der Entstehung und Verbreitung des Diskurses 
will ich mich von dieser Termino-logie abgrenzen und stattdessen in 
Anlehnung an Castells den Begriff des „informa-tionellen Kapitalismus" 
verwenden.

1.1 Wissens- und Informationsgesellschaft

Die Begriffe Informations- oder Wissensgesellschaft formierten sich 
im Kielwasser der Entstehung und Verbreitung von Informations- und 
Kommunikationstech-nologien. Bereits 1971 kam aus einem japanischen 
Computer-Institut ein Bericht mit dem Titel 'The Plan for Information 
Society: A National Goal Towards the Year 2000' vor (Kleinsteuber 
2003: 17; Mattelart 2003: 91), auch der Futurist Alvin Toffler gab 
schon 1972 einen Sammelband heraus, der einen Aufsatz mit dem Titel 
„Die neue Informationsgesellschaft" enthielt (Toffer 1972). Der Autor 
pro-gnostizierte darin den bereits begonnenen Übergang von der 
Industriegesellschaft
_____________________
1 „Laut ihres Jahresberichts 2000 trug die gesamte Copyright-
Industrie 1999 677,9 Mil-liarden Dollar oder 7,33 Prozent zum 
Bruttosozialprodukt der USA bei. Gegenüber 1998 stellte dies einen 
Zuwachs von 9,9 Prozent dar. Sie stellt einen bedeutenden Teil 
der Arbeitsplätze, produziert mehr Exportgewinne als die Chemie-, 
Elektronik- oder Autoindustrie" (Grassmuck 2002b: 82).

20"

Diese Perspektive ist eine, welche faktische Gewinne eines Sektors 
vor die Stellung fuer Produktion und Konsumtion stellt.

"zur nachindustriellen Gesellschaft (Hayashi 1972: 279). Breite 
Popularität erhielt diese Bezeichnung schließlich durch den 
amerikanischen Soziologen Daniel Bell, er hat wenn nicht als erster, 
so doch nachhaltig den Begriff der postindustriellen Gesellschaft 
geprägt und diese so benannte Gesellschaft in seinem Buch „The Coming 
of post-industrial Society" bereits im Jahre 1973 als Informations- 
bzw. insbesondere Wissensgesellschaft charakterisiert.2 Auch bei Bell 
spielt die Ent-wicklung von Technologie eine maßgebliche Rolle (Bell 
1979: 17). Mit dem Computer als Werkzeug der „intellektuellen 
Technologie" sei es möglich gewor-den, „die Grundlagen zur 
`umfassenden Rechenkenntnis' zu legen" (Bell 1979: 45), was zu einem 
völlig neuen Stellenwert von Wissen führen würde. Dass Wis-sen im 
gesellschaftlichen Produktionsprozess „bereits die bei weitem 
wichtigste Rolle"3 (Gorz 2002: 14; 2004b: 9) spiele, ist eine heute 
weit verbreitete Annahme.
   Die Begriffe Wissen und Information lassen sich in dieser 
Allgemeinheit nur schwer bestimmen, insofern versteht sich auch, 
dass die behauptete zunehmende Wichtigkeit von Wissen und Information 
höchst unterschiedlich zu belegen ver-sucht wird.4 Bell macht das 
Wachstum von Wissen zum Beispiel u.a. an der Tat-sache fest, dass die 
ersten Auflagen der Encyclopaedia Britannica (1745-1785) von ein oder 
zwei Gelehrten zusammengestellt wurden, während an der Ausgabe von 
1967 bereits 10.000 Personen mitwirkten. Seiner Definition zufolge ist 
Wissen die 

„Sammlung in sich geordneter Aussagen über Fakten oder Ideen, die ein 
vernünftiges Urteil oder ein experimentelles Ergebnis zum Ausdruck 
bringen und anderen durch irgendein Kommunikationsmittel in 
systematischer Form übermittelt werden" (Bell 1979: 177).

Er grenzt damit Wissen von Nachrichten oder Neuigkeiten und 
Unterhaltung ab. Wissen ist: „neue Urteile (aus Forschung und 
Wissenschaft) oder neue Darstel-lung älterer Ansichten (in 
Lehrbüchern und im Unterricht)" (Bell 1979: 177).
____________________
2 Nach Atzert (in Negri, et al. 1998: 123) setzte die Beschreibung 
einer postindustriellen Informationsgesellschaft in den späten 
sechziger und frühen siebziger Jahren mit Alain Touraine ein („La 
société post-industrielle", Paris 1969). Touraine spricht aber eher 
von programmierter Gesellschaft, „wenn er die postindustrielle 
kennzeichnen will: „Man wird sie programmierte Gesellschaften nennen, 
wenn man versucht, sie zunächst durch die Natur ihrer Produktionsweise 
und ihrer Wirtschaftsorganisation zu definieren" (Touraine 1972: 7).
3 Allerdings sind die Gesellschaften der Gegenwart nach Gorz noch weit 
davon entfernt, Wissensgesellschaften zu sein: „Was bereits heute viele 
für eine Wissensgesellschaft halten, welche die Gesetze der 
kapitalistischen Ökonomie außer Kraft setzt, ist bloß die pro-
visorische Form eines Kapitalismus, der Wissen als Eigentum privater 
Firmen behan-delt und wie Sachkapital verwertet” (Gorz 2002: 14).
4 Der Begriff Wissensgesellschaft schillert „in vielen Farben. Eine 
klare, einfache und übereinstimmende Definition ist nicht auszumachen" 
(Fücks/Poltermann 2002: 7).

21

Bemerkenswert ist jedoch, für welche konkrete, noch engere 
Begriffsbestimmung sich Daniel Bell schließlich entscheidet:

„Wissen ist das, was objektiv bekannt ist, ein geistiges Eigentum, 
das mit einem (oder mehreren) Namen verbunden ist und durch ein 
Copyright oder eine andere Form sozia-ler Anerkennung (z.B. 
Veröffentlichung) seine Bestätigung erfährt" (Bell 1979: 178).

Wissen und geistiges Eigentum sind hier eng aneinander gekoppelt, 
indem Wis-sen als das, was geistiges Eigentum ist, bestimmt wird. Auch 
in vorliegender Ar-beit werden die Begriffe Wissen, Information und 
Daten verwendet. Sie werden hier insofern unterschieden, als dass 
Wissen mehr ausdrücken soll als „Informa-tion", und „Information" mehr 
als „Daten". Diese Bestimmung ist allerdings sehr allgemein und muss 
für die je verschiedenen Bereiche, in denen sie Anwendung finden soll, 
konkretisiert werden. Nach Müller sind Daten beispielsweise die „sym-
bolische Repräsentation von Sachverhalten (zum Beispiel den auf 
einem digitalen Thermometer ablesbaren Anzeigewert von 25° Celsius)" 
(Müller zit. n. Capurro 2000). Bei Information hingegen handelt es 
sich um ein „Bündel von Daten, das in einer propositionalen Struktur 
zusammengefasst ist. Die Aussage: In München sind es heute, am 
27.7.1996 um 13 Uhr, 25 Grad im Schatten ist eine Information im 
Sinne dieser Definition" (ebd., Herv. SN). Wissen schließlich ist 
die systema-tische Verknüpfung von Informationen und zwar

„dergestalt, daß prognostische oder explanatorische Erklärungen 
abgegeben werden kön-nen, d.h. sinnvolle Fragen richtig beantwortet 
werden können (Beispiel: Wenn sich vom Atlantik her ein Tiefausläufer 
nähert und zugleich kein robuster Hochdruckkem über dem Kontinent 
besteht, steigt die Wahrscheinlichkeit von Niederschlägen auf 80%.)." 
(ebd.)5

Die Abstrakta Wissen, Information und Daten werden hier illustriert 
am Beispiel der Meteorologie. Dies läßt sich meines Erachtens nicht 
eins zu eins übertragen auf alle Erkenntnisbereiche. Bezogen auf die 
Sphäre der IuK-Technologien im allgemeinen und auf die digitalen 
Güter im Besonderen sind Daten die maschi-nenlesbare und bearbeitbare 
Repräsentation von Information. Daten werden zu einer Information, 
wenn man sie in einer bestimmten Kombination in einen bestimmten 
Kontext stellt. Wissen hingegen ist das Wissen, welches den Daten 
vorausgesetzt ist und zugleich von ihnen repräsentiert wird, welches 
also bestimmt, wie welche Daten welche Informationen ergeben und wie 
die Informationen wiederum in einem Kontext zusammenspielen. Wissen 
interpretiert Daten und Informationen und stellt sie in Bezug, gibt 
ihnen Bedeutung.6
____________________
5 Für weitergehende Überlegungen zur Unterscheidung (vgl. Kuhlen 
2002; Capurro 1978; 2000).
6 „Information ist ein notwendiges Medium oder Material für die 
Bildung von Wissen". Information wird zum Wissen, wenn sie 
„kontext- und beziehungspezifisch" wird (so Nonaka und Takeuchi 
zit. n. Capurro 2000).

22"

Hier wird somit der klare Bezug hergestellt, dasz Wissen und seine 
Vorform, die Information, mithin beruhend auf Daten nur auf der Basis 
von Techniken zu suchen ist.

Ali Emas/Matze Schmidt

Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 8 im n0name 
newsletter #102

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3.

Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 65

Voellig losgeloest.
Der Mini-Audioautomat im Helm begann Liebeslieder zu spielen - mit 
eingestreuter Werbung fuer die Geldsammelkampagne von Einfach-Laptops 
fuer Kinder und Arme in den Kolonien.

Teil 66 im n0name newsletter #102

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