[rohrpost] fwd: spk news
Pit Schultz
pit at bootlab.org
Die Aug 26 18:51:57 CEST 2003
http://www.spkpfh.de/Juristischer%20Enthauptungsschlag%20gegen%20Internet%20gescheitert.htm
(ok, old news..)
[...]
Der Richter XY, befangen und voreingenommen, hat diesmal eine Strafanzeige
der Frau OStAin Nix zu meinem Nachteil aufgegriffen, eine gescheiterte
Strafanzeige, in der es um Veröffentlichungen im Internet geht
(www.spkpfh.de), welche Frau OStAin Nix unterbinden will.
Was ist öffentlicher: das Recht oder das Internet? Die rechtskundigen
Zeugen des abgelehnten Richters, insbesondere Frau Nix, haben geschlagene 7
Monate gebraucht, um im Internet fündig zu werden. Zu Recht und Verfassung
haben sie, scheint's, zusammen mit ihrem befangenen Richter, dann ja wohl
doch den größeren Abstand und suchen, wenn überhaupt, nach Krankheit wie
der Blinde im Heuhaufen nach der Stecknadel, die da gar nicht drin ist,
statt wenigstens im doch hoffentlich noch viel öffentlicheren Recht und
ihrer Verfassung. Schlechte Zeiten für Recht und Verfassung. Sollen wir uns
bessere Zeiten wünschen, wo doch von und für die Krankheit der Kranken da
noch nie etwas drin gewesen ist?
Eintragungen im Internet, wie bereits vom Staatsanwalt festgestellt, sind
nicht strafbar, ebensowenig wurde ich für meine Verfassungsbeschwerde nebst
Anlagen bestraft. Auch das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde nebst
Anlagen ist demnach nicht strafbar, gibt es doch, wie man hört, eine
Unsumme von Verfassungsbeschwerden nebst Anlagen, jedoch dafür nicht einmal
auch nur die Spur von Straftaten und Straftätern. Die beiden
oberstaatsanwaltlichen Zeugen des mir unbekannten Amtsrichters in Hamburg
scheinen es sich dessen ungeachtet in den Kopf gesetzt zu haben,
rechtsschöpferisch hervorzutreten, nämlich zur Abwechslung einmal ohne
Straftat und ohne Straftäter. Eine tatsacheninstanzliche Vorprüfung hat in
der Sache bisher nirgendwo stattgefunden und ist demnach auch in dem durch
den befangenen Richter anberaumten Termin nicht zu gewärtigen.
Könnten diese Verfahrensmängel durch eine Hauptverhandlung beseitigt
werden? Nein, ganz im Gegenteil, sie würden noch potenziert. Nochmals: Als
sogenannte Zeugen für den 11.06.2003 sind geladen die Anzeigeerstatterin
Frau OStAin Nix und der ihr mittäterschaftlich verbundene Amtskollege Herr
OStA Reich. Der befangene Richter will also allen Ernstes seine
Entscheidung auf die Aussagen der Zeugen Nix&Reich stützen. Zu Gericht will
er sitzen über rechtliche Beurteilungen, die ich vorgenommen habe. Zu
rechtlichen Beurteilungen können keine Tatsachen oder Geschehensabläufe
durch Zeugenaussagen geklärt werden. Den rechtlichen Beurteilungen kann
beigetreten werden oder es kann eine andere Rechtsauffassung
entgegengehalten werden. Zeugen können jedoch hierzu nichts beitragen.
Hinzu kommt: die Zeugin Nix selbst steht derzeit wegen ihrer Anzeige gegen
mich unter Strafanzeige. Die Sache ist beim Oberlandesgericht. Daneben ist
der UNO-Menschenrechtsausschuß mit dem Fall Nix befaßt (Az: G/SO 215/51
GERM GEN). Alles, was Frau Nix als Zeugin zu Protokoll gibt, kann
demzufolge gegen sie verwendet werden. Frau Nix weiß das. Sie kann
keineswegs als unbeteiligte Zeugin gelten, ebensowenig ihr Amtskollege Herr
OStA Reich, der einschlägig ebenfalls hervorgetreten ist. Jeder Zeuge einer
so mickrigen, wie alltäglichen Straßenverkehrsbagatelle gilt vor einem
unbefangenen Verkehrsrichter zu Recht oder zu Unrecht da allemal eher als
unbeteiligter Zeuge, sei er nun Oberstaatsanwalt oder nichts dergleichen.
Die Tatsache, daß der Richter XY dennoch die "Zeugen" Nix&Reich geladen
hat, stellt unter Beweis, daß er zutiefst befangen ist.
Was mir vorgeworfen wird, sind Rechtsausführungen ("Rindvieh", "bebrillter
Hornochs" oder "eingebildetes, überkandideltes Arschloch", um dergleichen
ging es nie).
Meine Rechtsausführung lautete: "Mißbrauch seines Amtes", das betraf Herrn
OStA Reich bzw. seine Amtsführung, war er doch nicht als kulturfremder
Gastarbeiter tätig, sondern im Amt, und zwar zu unterstellenderweise
wohlvertraut mit den inzwischen zumindest nach partiellem und opportunem
Vermuten aus der Mode gekommenen euthanazistischen Gepflogenheiten aus der
Epoche des Kulturkreises, dem auch er nach wie vor angehört (Gewissen!
Gesetz! s.o. in Applikation auf den ungesetzlichen und
gewissensverfremdeten Richter).
Meine Rechtsauffassung betreffend Frau OStAin Nix lautete: "Absicht der
falschen Verdächtigung" und: ihre "politische Verfolgungsabsicht ist
evident". Das war in einem Ermittlungsverfahren gegen Frau Nix wegen
falscher Verdächtigung.
Alles zutreffende Rechtsausführungen!