[rohrpost] arschloch im internet
jana@feast.de
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Thu, 18 Jul 2002 13:07:14 +0200
Pers=F6nlichkeitsrechtsverletzung im Internet
vielleicht schon bekannt, bin grad draufgesto=DFen
OLG K=F6ln Beschluss vom 19.12.2001 =96 28 T 8/01
Die Bezeichnung des Prozessgegners in einem Internetforum als
=82Arschloch=92 stellt nach Auffassung des OLG K=F6ln keine Beleidigung,
sondern eine =82pointierte =C4u=DFerung=92 des Missfallens dar, gegen die=
kein
Unterlassungsanspruch gegeben ist. Dem Betroffenen steht danach auch
gegen herabw=FCrdigende oder ehrverletzende =C4u=DFerungen gegen=FCber de=
m
Prozessgegner in Schrifts=E4tzen kein Unterlassungsanspruch zu, da es sic=
h
bei =C4u=DFerungen in einem Rechtsstreit um privilegierte =C4u=DFerungen
handelt, die nicht Gegenstand negatorischer Anspr=FCche sein k=F6nnen.
http://www.advokat-online.de/Schwerpunkte/ALLGEMEINES_ZIVILRECHT/allgemei=
nes_zivilrecht.html